Abmahnung der EMI Recorded Music GmbH durch Rechtsanwälte Rasch wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Für Einen Tag“ der Künstlerin Helene Fischer

08. November 2013
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Uns erreicht erneut ein Abmahnung der EMI Music Recorded GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch. In ihr wird eine Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum "Für Einen Tag" der Künstlerin Helene Fischer durch unseren Mandanten geltend gemacht.

Die Abmahnung der EMI Recorded Music GmbH im Einzelnen

Gegenstand der Abmahnung ist die angeblich unerlaubte Verwertung des Musikalbums „Für Einen Tag“ der Künstlerin Helene Fischer über die Filesharing-Tauschbörse BitTorrent. Auf ihr soll unser Mandant Dritten das streitgegenständliches Musikalbum widerrechtlich zum Herunterladen bereitgehalten haben.

Die gegnerische Partei fordert unseren Mandanten zunächst dazu auf, ein solches Handeln zu unterlassen. Zudem soll er eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Zur Erledigung der Angelegenheit und Abgeltung jeglicher Schadensersatzansprüche setzt man vergleichsweise einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200 € an.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahungen der EMI Recorded Music GmbH

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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