Abmahnung der France Toner durch die Rechtsanwaltskanzlei chain avocats wegen einer Markenrechtsverletzung

28. Januar 2014
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Die Rechtsanwaltskanzlei chain avocats mahnt einen unserer Mandanten im Namen der France Toner wegen angeblicher Verletzung der Rechte an der Marke „France Toner“ ab.

Die Abmahnung der France Toner im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen die Wort- und Bildmarke „France Toner“ als Keyword in dem Werbesystem Google AdWords hinterlegt zu haben. Bei einer Suche mit den Begriffen France Toner erscheine die Werbeanzeige unseres Mandanten. Dies führe dazu, dass die Marke „France Toner“, sowie der Firmenname der France Toner in direkte Verbindung mit der Internetseite unseres Mandanten gebracht wird. Darin sei eine Kennzeichenverletzung der Wortmarke „France Toner“ zu sehen, die – so wird angeführt – von der Firma France Toner geführt werde und eingetragen worden sei.

Es wird nun von unserem Mandant die sofortige Unterlassung der Nutzung der Wort-und Bildmarke verlangt. Zudem soll er einen Schadensersatz in Höhe von EUR 2.000 bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der France Toner

Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen Erstberatung bundesweit weiter.

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