Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Fack ju Göhte“

17. Oktober 2014
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Uns liegt eine Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer, wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Fack ju Göthe“ vor.

Die Abmahnung vom Constantin Film Verleih im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, durch die Nutzung der Internet-Tauschbörse „bittorrent“ die Rechte der Constantin Film Verleih GmbH an dem Film „Fack ju Göhte“ verletzt zu haben. Die Vervielfältigung dieses Werks durch die Nutzung einer Internet-Tauschbörse und das Zurverfügungstellen für andere Nutzer stelle eine widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachung und damit eine Urheberrechtsverletzung dar.

Aufgrund dieses vermeintlich wettbewerbswidrigen Verhaltens wird unser Mandant zur Abgabe einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von insgesamt EUR 815,- für Schadensersatz und Aufwendungsersatz aufgefordert.

kanzlei.biz Empfehlung: nicht untätig bleiben bei Abmahnung der Constantin Film Verleih

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung, wie sie dem Schreiben beiliegt, ist allerdings Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, erfahrungsgemäß meist zu weit gefasst ist und lebenslange Gültigkeit besitzt. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen spezifischen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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