Abmahnung der IntegraWell GmbH durch die Rechtsanwälte Filius, Brosch, Bodenmüller, Mayer, Ruß, Schaufler, Fahrenkamp wegen Urheberrechtsverletzung an Bild- und Textpassagen

17. Juli 2014
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Die Rechtsanwälte Filius, Brosch, Bodenmüller, Mayer, Ruß, Schaufler, Fahrenkamp mahnen einen unserer Mandanten im Namen der IntegraWell GmbH wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an Textpassagen auf dessen Internetseite ab.

Die Abmahnung der IntegraWell GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, auf seiner Internetseite widerrechtlich Textpassagen verwendet zu haben, an denen die IntegraWell GmbH als Urheberin die alleinigen Nutzungsrechte innehaben soll. Durch die unerlaubte Nutzung finde eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung statt.

Infolgedessen soll unser Mandant nun einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 1.500,- leisten. Daneben soll er strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen, die der Abmahnung als Entwurf beigefügt wurde.

Bei einer solchen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der IntegraWell GmbH

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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