Abmahnung des Herrn Robert Hillmann, vertreten durch Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte mbB wegen urheberrechtswidriger Verwendung von Produktfotografien auf eBay
Die Abmahnung des Herrn Robert Hillmann im Einzelnen
Unser Mandant soll der Abmahnung zufolge Lichtbilder des Herrn Robert Hillmann bei Angeboten auf eBay verwendet und damit öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne dazu berechtigt zu sein oder eine angeblich erforderliche Urhebernennung vorzunehmen. Dies stellt nach Ansicht der Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte mbB einen Verstoß gegen das Urheberrecht und das Urheberrechtspersönlichkeitsrecht von Herrn Hillmann dar.
Aus diesem Grund soll unsere Mandantschaft eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, in der sie sich insbesondere verpflichten soll, die Verwendung von Werken des Herrn Robert Hillmann zu unterlassen. Zudem wird ein Auskunftsanspruch bezüglich einer möglichen weitererreichender Verwendung der Fotografien und Schadensersatzansprüche sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von insgesamt EUR 1.892,00 geltend gemacht.
Eine Abmahnung sollte stets einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden, um feststellen zu können, ob die geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach gegeben sind. Zudem ist bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, erfahrungsgemäß meist zu weit gefasst ist und lebenslange Gültigkeit besitzt.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Schreiben des Herrn Robert Hillmann
Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.