Abmahnung Top Expert GmbH durch Schumertl Rechtsanwälte und Rechtsbeistand wegen Gebrauchsmusterverletzung
Die Abmahnung der Top Expert GmbH im Einzelnen
Dort teilen diese ebenfalls mit, dass die dem Gebrauchsmuster zugrunde liegende Erfindung als Patent angemeldet und die Patentanmeldung offengelegt wurde. Im Rahmen einer „Berechtigungsanfrage“ wird dort der Abschluss eines Lizenzvertrages angeboten.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass innerhalb der genannten Frist ein Lizenzvertrag abgelehnt wird, diese gehalten sind die Ansprüche abzumahnen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu fordern sowie Ihrer Mandantin eine Unterlassungsklage zu empfehlen
Was fällt auf an der Abmahnung?
Wir halten diese Abmahnung/Berechtigungsanfrage für höchst fragwürdig, da nach unseren Recherchen die Patentanmeldung rechtskräftig vom Bundespatentgericht abgewiesen wurde, da diese nicht den Anforderungen an Neuheit und/oder erfinderischer Tätigkeit genügte.
Gleiches halten wir nach vorläufiger Recherche auch für das Gebrauchsmuster als gegeben. Da dieses auf der Patentanmeldung beruht, gehen wir derzeit davon aus, dass dieses nicht den Anforderungen an die Neuheit genügt.
Nach vorläufiger Schätzung halten wir daher das Gebrauchsmuster für löschungsreif. In diesem Fall würde eine ungerechtfertigte Schutzrechtsverwarnung vorliegen.
Weitere „Schutzrechtshinweise und Berechtigungsanfragen“ liegen vom Anwaltsbüro Bender (Rechtsanwalt Andy Bender) sowie Rudolf Opitz Patentanwaltsgesellschaft mbH. vor. Dort wird darauf hingewiesen, dass die „Mandantin gegen unberechtigte Benutzungen der für sie geschützten Erfindungen vorgehen wird“ und ebenfalls der Abschluss einer Lizenzvereinbarung angeboten. Die Schreiben der Rudolf Opitz Patentanwaltsgesellschaft mbH sowie des Anwaltsbüros Bender sind im Übrigen wortgleich, obwohl sich die Patentanwaltsgesellschaft in Gütersloh, die Kanzlei Bender in Bielefeld befindet.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Top Expert GmbH
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung/Berechtigungsanfrage erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung/Berechtigungsanfrage stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.