Abmahnung /Berechtigungsanfrage Top Expert GmbH durch Rudolf Opitz Patentanwaltsgesellschaft mbH wegen Gebrauchsmusterverletzung

19. Juli 2013
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Uns liegen zwischenzeitlich mehrere Abmahnungen /Berechtigungsanfragen der Top Expert GmbH vor, nunmehr auch durch die Rudolf Opitz Patentanwaltsgesellschaft mbH wegen angeblicher Gebrauchsmusterverletzung vor.

Die Abmahnung der Top Expert GmbH im Einzelnen

Dort teilen diese ebenfalls mit, dass die dem Gebrauchsmuster zugrunde liegende Erfindung als Patent angemeldet wurde und die Patentanmeldung offengelegt wurde. Im Rahmen einer „Berechtigungsanfrage“ wird dort der Abschluss eines Lizenzvertrages angeboten. Es wird darauf hingewiesen, dass die „Mandantin gegen unberechtigte Benutzungen der für sie geschützten Erfindungen vorgehen wird“ und ebenfalls der Abschluss einer Lizenzvereinbarung angeboten.

Was fällt auf an der Abmahnung?

Wir halten diese Abmahnung/Berechtigungsanfrage für höchst fragwürdig, da nach unseren Recherchen die Patentanmeldung rechtskräftig vom Bundespatentgericht abgewiesen wurde, da diese nicht den Anforderungen an Neuheit und/oder erfinderischer Tätigkeit genügte.

Gleiches halten wir nach vorläufiger Recherche auch für das Gebrauchsmuster als gegeben. Da dieses auf der Patentanmeldung beruht, gehen wir derzeit davon aus, dass dieses nicht den Anforderungen an die Neuheit genügt.

Nach vorläufiger Schätzung halten wir daher das Gebrauchsmuster für löschungsreif. In diesem Fall würde eine ungerechtfertigte Schutzrechtsverwarnung vorliegen.

Weitere „Schutzrechtshinweise und Berechtigungsanfragen“ liegen von Rechtsanwalt Andy Bender (Bielefeld) vor. Die Schreiben der Rudolf Opitz Patentanwaltsgesellschaft mbH sowie des Anwaltsbüros Bender sind im Übrigen wortgleich, obwohl sich die Patentanwaltsgesellschaft in Gütersloh, die Kanzlei Bender in Bielefeld befindet. Weiter liegen mehrere Abmahnungen der Schumertl Rechtsanwälte und Rechtsbeistand vor. Dort wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass innerhalb der genannten Frist ein Lizenzvertrag abgelehnt wird, diese gehalten sind die Ansprüche abzumahnen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu fordern sowie Ihrer Mandantin eine Unterlassungsklage zu empfehlen.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Top Expert GmbH

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung/Berechtigungsanfrage erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung/Berechtigungsanfrage stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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