Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Parker“

24. September 2013
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Erneut haben wir eine Abmahnung vorliegen, indem die Rechtsanwälte Waldorf Frommer einen unserer Mandanten im Auftrag von der Constantin Film Verleih GmbH wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Parker“ abmahnen.

Die Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH im Einzelnen

In dem Schreiben führen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus, dass unser Mandant in einer Internet-Tauschbörse das Filmwerk „Parker“ widerrechtlich heruntergeladen und öffentlich zum Download angeboten haben soll. Es wird weiter angegeben, dass die Constantin Film Verleih GmbH die Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte sei, womit diese illegale Vervielfältigung eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde.

Unser Mandant wird deswegen dazu aufgefordert eine strafbewehrte, vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, sowie Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von insgesamt EUR 1.028,- zu zahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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