Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart wegen Wettbewerbsverstößen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

11. November 2014
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Unseren Mandanten erreicht eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart. Vorgeworfen wird ihm, in seinen AGB unzulässige Klauseln zu verwenden.

Die Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart im Einzelnen:

In der Abmahnung führt die Wettbewerbszentrale aus, dass sie zur Förderung eines lauteren Wettbewerbs gesetzeswidrige Rechtsverletzungen i.S.d. UWG verfolgen darf. Durch den Hinweis eines Dritten sei sie auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Mandanten aufmerksam gemacht worden. Hierin würden sich vermeintlich unzulässige Klauseln befinden. Insbesondere seien hier die Regelungen zum Gefahrübergang zu beanstanden. Auch erfolge eine gesetzeswidrige Haftungsbeschränkung sowie eine unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung.

Unser Mandant wird dazu aufgefordert, die streitgegenständlichen Klauseln gesetzeskonform auszuformulieren. Weiter soll er eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen, welche eine fixe Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 € vorsieht. Zudem fordert die Wettbewerbszentrale Ersatz eines angemessenen Teils der Aufwendungen für die Rechtsverfolgung in Höhe von 246,10 €.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Wettbewerbszentrale Stuttgart

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen Erstberatung bundesweit weiter.

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