Abmahnung der Corbis GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild

23. September 2013
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Abermals mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Namen der Corbis GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab.

Die Abmahnung der Corbis GmbH im Einzelnen

Die gegnerischen Rechtsanwälte führen in ihrem Schreiben näher aus, dass unser Mandant in seinem Internetauftritt Bildmaterial verwendet hätte, an welchem ausschließlich der Firma Corbis GmbH die erforderlichen Nutzungsrechte zustehen würden. Durch die öffentliche Zugänglichmachung des Bildmaterials auf dem Internetauftritt unseres Mandanten habe insofern eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden.

Gefordert wird nun von unserem Mandanten die Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung sowie Auskunftserklärung zur Nutzung des Lichtbildwerkes.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Corbis GmbH

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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