Abmahnung des Herrn Thomas Sommer durch die Rechtsanwälte Faustmann Neumann wegen einer Wettbewerbsverletzung

30. Januar 2014
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Einer unserer Mandanten hat eine Abmahnung des Herrn Thomas Sommer ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Faustmann Neumann wegen einer angeblichen Wettbewerbsverletzung erhalten.

Die Abmahnung des Herrn Thomas Sommer im Einzelnen

In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er gegen das Wettbewerbsrecht verstoße, indem er nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Kopfhörer verkaufe und dem Kopfhörer unzureichende Garantiebedingungen beigelegt waren.

Infolgedessen soll unser Mandant eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Desweiteren soll er die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.336,90 Euro, die Auslagenpauschale von 20,00 Euro sowie die Kosten des durchgeführten Testkaufs von 52,42 Euro tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Thomas Sommer

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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