Geltendmachung einer Vertragsstrafe i. H. v. 74.000 € der quadral GmbH & Co. KG durch die Kanzlei Waldraff & Kollegen

04. Oktober 2013
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Uns liegt ein Schreiben der Kanzlei Waldraff & Kollegen vor, in der diese für die quadral GmbH & Co. KG eine Vertragsstrafe i.H.v. 74.000 € geltend macht. Dort hatte sich unsere Mandantin außergerichtlich verpflichtet das Originallogo der Firma quadral für die Bewerbung von Lautsprecheranlagen zu verwenden.

Die Abmahnung der quadral GmbH & Co. KG im Einzelnen

Nunmehr werden von der quadral GmbH & Co. KG im Rahmen des Hamburger Brauchs 37 Vertragsstrafen geltend gemacht, da unsere Mandantin das Logo bei 37 eBay-Auktionen nicht entfernt habe. Zusätzlich werden für die Geltendmachung der Vertragsstrafe eine 1,5-fache Geschäftsgebühr aus einem Streitwert von 74.000 €, zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer, somit 2.403, 21 € geltend gemacht.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der quadral GmbH & Co. KG

Wie der Fall zeigt, ist bei der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung stets Vorsicht geboten, da sich oft erst im Nachhinein das sehr hohe Verletzungsrisiko offenbart. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung oder Vertragsstrafenforderung erhalten haben, zögern Sie nicht an uns zu wenden. Jede Abmahnung bzw. Geltendmachung einer Vertragsstrafe stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solche auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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