Abmahnung der Fatboy the Original B.V. durch Heinrich Erb Partner Rechtsanwälte und Patentanwälte wegen unzulässiger Verwendung von Werbefotos
Die Abmahnung der Fatboy the Original B.V. im Einzelnen
Unserer Mandantin wird vorgeworfen, mehrere Fotos der Firma Fatboy ohne deren Zustimmung verwendet zu haben und hierdurch ihre ausschließlichen Nutzungsrechte verletzt zu haben.
Der Abmahnung beigefügt ist eine Anlage mit acht Fotos. Eine Unterlassung wird jedoch nicht nur für die acht Fotos gefordert, sondern allgemein für Fotos, an denen der Firma Fatboy die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte zustehen, wenn dies wie in der dort aufgeführten Anlage geschieht. Problematisch ist hier bereits, dass nicht bekannt ist, an welchen Werbefotos der Firma Fatboy die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen.
Im Übrigen wird Unterlassung nicht nur für die öffentliche Zugänglichmachung, sondern auch für eine Vervielfältigung gefordert. Daneben werden Vernichtungsansprüche für Werbematerialien geltend gemacht sowie Auskunftsschadensersatz und Kostenerstattungsansprüche. Für die Unterlassungserklärung werden Kosten aus einem Streitwert von 20.000,00 € geltend gemacht.
Was fällt auf an der Abmahnung?
Nach unserer Ansicht birgt die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung ein hohes Verletzungsrisiko, zumal die Ansprüche nicht bzw. nicht in diesem Umfang bestehen dürften.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der mantiburi GmbH
Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie die gesetzten Fristen aber auch nicht verstreichen.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.