Abmahnung der Deutschen Presse-Agentur GmbH (dpa) durch die KSP Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverstoß

21. Januar 2013
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Unser Mandant hat eine Abmahnung der Deutschen Presse-Agentur GmbH erhalten. Gegenstand der durch die ksp. Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung.

Abmahnung der Deutschen Presse-Agentur GmbH (dpa) im Einzelnen

In der uns vorliegenden Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er auf seinem Internetauftritt einen urheberrechtlich geschützten Text der dpa (Deutsche Presse-Agentur GmbH) widerrechtlich verwenden würde. Die ksp. Rechtsanwälte führen in der Abmahnung weiter aus, dass der dpa durch diesen Urheberrechtsverstoß Schadensersatz zustehen würde. Berechnungsgrundlage für diesen Schadensersatz sei die sogenannte Lizenzanalogie, woraus sich ein bezifferter Schaden in Höhe von 250 EUR ergibt. Zudem soll er die weiteren durch die Verfolgung des Verstoßes entstandenen Kosten wie z.B. Rechtsanwaltskosten tragen. Insgesamt wird somit ein Schaden in Höhe von 331,70 EUR geltend gemacht.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Deutschen Presse-Agentur GmbH (dpa)

Haben auch Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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