Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart wegen Wettbewerbsverstößen in AGB

26. Mai 2014
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Uns liegt eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart vor. In dieser werden unserem Mandanten zwei Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgeworfen.

Die Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart

In der Abmahnung führt der Verein näher aus, dass die Wettbewerbszentrale durch den Hinweis eines Dritten darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Mandanten scheinbar eine unzulässige Haftungsbeschränkung sowie eine wettbewerbswidrige Gerichtsstandsvereinbarung enthalten.

Auf Grund dieser vermeintlichen Verstöße soll von unserem Mandanten eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet werden, die der Abmahnung als Entwurf beigelegt wurde. Weiter fordert die Wettbewerbszentrale die Zahlung eines angemessenen Anteils der Aufwendungen für die Rechtsverfolgung in Höhe von 246,10 €.

kanzlei.biz Empfehlung: nicht untätig bleiben bei Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Wenn auch Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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