Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord PartG im Namen von Patrick Jander wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild

23. August 2013
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Erneut hat die Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord PartG einen unserer Mandanten im Namen von Patrick Jander wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild abgemahnt.

Die Abmahnung des Patrick Jander im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er trotz der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung Fotografien weiter auf der Internetplattform eBay öffentlich zugänglich gemacht haben soll und dadurch weiter die Urheberrechte von Patrick Jander verletzt habe.

Außerdem wird angeführt, dass unser Mandant dadurch gegen die unterzeichnete Unterlassungsverpflichtungserklärung verstoßen habe und nun eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.100 verwirkt habe sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 638,-  begleichen soll. Zudem soll er die Fotografien entfernen und eine weitere Unterlassungserklärung mit einer höheren Vertragsstrafe unterzeichnen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Patrick Jander

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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