Abmahnung der drojan Immobilienverwaltung GbR durch die Rechtsanwälte Droste Wendel-Jany wegen unerlaubter Telefonwerbung

22. Oktober 2013
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Uns liegt eine Abmahnung der drojan immobilienverwaltung GbR durch die Rechtsanwälte Droste Wendel-Jany wegen eines angeblichen Werbeanrufs unseres Mandanten vor.

Die Abmahnung der drojan Immobilienverwaltung GbR im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er bei der drojan immobilienverwaltung GbR einen unerlaubten Telefonanruf in Bezug auf Sponsoring getätigt haben soll. Der Werbeanruf wäre als unzulässiger Eingriff in den Gewerbebetrieb zu werten.

Gefordert wird nun die Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Weiter soll unser Mandant die Abmahnkosten in Höhe von 192,90 Euro erstatten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der drojan Immobilienverwaltung GbR

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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