Abmahnung der Elite Film AG durch Rechtsanwälte Sasse & Partner wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Alex Cross“

24. September 2013
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Uns liegt eine Abmahnung der Elite Film AG, ausgesprochen durch Rechtsanwälte Sasse & Partner, wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Alex Cross“ vor.

Die Abmahnung der Elite Film AG im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird angeführt, unser Mandant habe das Filmwerk „Alex Cross“ in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und gleichzeitig widerrechtlich zum Download angeboten. Ferner wird dabei angegeben, dass die Elite Film AG die Inhaberin der ausschließlichen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte sei und in Folge dessen in dieser öffentlichen Zugänglichmachung eine Urheberrechtsverletzung zu sehen sei.

Auf Grund dieses angeblichen Urheberrechtsverstoßes soll unser Mandant nun einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 800, – bezahlen sowie eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Elite Film AG

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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