Abmahnung der Sony Music Entertainment GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Michael“ von „Michael Jackson“

10. Januar 2014
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Uns erreicht eine Abmahnung der Sony Music Entertainment GmbH in der durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer eine Urheberrechtsverletzung durch unseren Mandanten gerügt wird.

Die Abmahnung der Sony Music Entertainment GmbH im Einzelnen

In der Abmahnung wird näher ausgeführt, dass unser Mandant das Musikwerk „Michael, Michael Jackson (Album)“ der Sony Music Entertainment GmbH im Rahmen einer Internet-Tauschbörse illegal anderen Benutzern ohne Einwilligung des alleinigen Rechtinhabers, Sony Music, zum Download angeboten habe. Da unser Mandant keine Erlaubnis zur öffentlichen Zugänglichmachung habe, würde dies eine rechtswidrige Nutzung des Titels und damit eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Infolgedessen fordern die gegnerischen Rechtsanwälte unseren Mandanten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Vergleichsweise wird das Angebot gemacht, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 850 € zu leisten. Damit seien sämtliche entstandenen Kosten abgegolten und die Angelegenheit beigelegt.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sony Music Entertainment GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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