Abmahnung des Herrn Johannes Hartmann durch IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzungen
Die Abmahnung des Herrn Johannes Hartmann im Einzelnen
Im Schreiben der IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte wird unserem Mandanten vorgeworfen, das Kennzeichen „coachingtogo“ von Johannes Hartmann in seiner Domain und zur Bewerbung von Dienstleistungen unzulässigerweise verwendet zu haben.
Infolgedessen wird von den gegnerischen Rechtsanwälten ein Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzanspruch gegen unseren Mandanten geltend gemacht. Es wird die Unterzeichnung einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung von unserem Mandanten gefordert, in der unter anderem auch die Einwilligung in die Löschung seiner Domain und Auskunftserteilung über die markenmäßige Benutzung des Kennzeichens geltend gemacht wird.
Außerdem soll unser Mandant die Abmahnkosten des Gegners tragen. Mit der Zahlung eines Pauschalbetrags von EUR 2000,- soll dem Schreiben der IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte zufolge die Angelegenheit erledigt sein.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist allerdings stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Auch die Berechnung einer fiktiven Lizenzgebühr sollte sorgfältig geprüft werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Johannes Hartmann
Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.