Abmahnung der Ex-yu Mediaservice durch Anwaltskanzlei Pütz & Simon wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild

17. Januar 2014
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Die Anwaltskanzlei Pütz & Simon mahnt im Namen von Ex-yu Mediaservice einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild ab.

Die Abmahnung der Ex-yu Mediaservice im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen im Rahmen seines Internetauftritts bei ebay ein Lichtbild verwendet zu haben, an dem Ex-yu Mediaservice die urheberrechtlichen Verwertungsrechte inne haben soll. Darüber hinaus soll er das Lichtbild verwendet haben, ohne einen Hinweis auf den Urheber zu geben.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, sowie Schadensersatz in Höhe von EUR 270,- zu leisten. Des Weiteren soll er einen Verletzeraufschlag in Höhe von 100%, also nochmals EUR 270,-, bezahlen und Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von EUR 445,90 übernehmen. Insgesamt sind somit EUR 989,90 gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Ex-yu Mediaservice

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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