Abmahnung des Herrn Bernd Büttner durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild
Die Abmahnung des Herrn Bernd Büttner im Einzelnen
In der Abmahnung wird unserem Mandanten von den Rechtsanwälten Schlömer & Sperl vorgeworfen, dass er im Rahmen seines eBay-Auftritts Bildmaterial verwendet hat, dessen ausschließliche Rechte Bernd Büttner innehabe. Durch die unlizenzierte Nutzung finde eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung statt.
Infolgedessen wird unsere Mandantschaft in dem Schreiben zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von insgesamt EUR 300,- Schadenersatz aufgefordert. Zudem soll er die entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 805,20 begleichen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Bernd Büttner
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist allerdings Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, erfahrungsgemäß meist zu weit gefasst ist und lebenslange Gültigkeit besitzt. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen spezifischen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.