Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Agent Ranjid rettet die Welt“

10. Januar 2014
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Erneut werden wir von einem Mandanten wegen einer Abmahnung von der Constantin Film Verleih GmbH beauftragt. Unser Mandant soll unerlaubt den Film "Agent Ranjid rettet die Welt" in der Internettauschbörse "bittorrent" öffentlich zugänglich gemacht haben.

Die Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird unserem Mandanten vorgeworfen, er habe in der Internettauschbörse „bittorrent“ den Film „Agent Ranjid rettet die Welt“ anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download angeboten. Vorliegend gibt die Constantin Film Verleih GmbH in der Abmahnung an, die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem genannten Werk innezuhaben.

Aufgrund dieses öffentlichen Zugänglichmachens fordern die gegnerischen Rechtsanwälte unseren Mandanten dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Darüber hinaus wird unser Mandant auch dazu aufgefordert, die auf der Gegenseite entstandenen Kosten zu tragen. Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit wird dabei ein erheblicher Pauschalbetrag gefordert.

kanzlei.biz Empfehlung: nicht untätig bleiben bei Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH

Vorformulierte Unterlassungserklärungen sollten jedoch keinesfalls unterzeichnet werden, bevor sie nicht einer rechtlichen Überprüfung unterzogen wurden. Denn durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten, die oftmals über das Erforderliche hinausgehen.

Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren drohen kann, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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