Abmahnung der Universal Music GmbH durch Rasch Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Night Visions“ der Künstlergruppe „Imagine Dragons“

24. September 2013
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Die Rasch Rechtsanwälte haben im Namen der Universal Music GmbH einen unserer Mandanten abgemahnt. Ihm wird eine Urheberrechtsverletzung an dem Album „Night Visions“ der Künstlergruppe „Imagine Dragons“ vorgeworfen.

Die Abmahnung der Universal Music GmbH im Einzelnen

In der Abmahnung wird aufgeführt, dass unser Mandant das Musikalbum „Night Visions“ der Künstlergruppe „Imagine Dragons“ in einer Internettauschbörse illegal zum Herunterladen angeboten habe. Dies soll ohne die Zustimmung der Universal Music GmbH geschehen sein, die die Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte hinsichtlich des benannten Musikalbums sein soll, womit ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliege.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert einen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 1.200,- zu zahlen, um damit die entstandenen Rechtsverfolgungskosten, sowie den zu leistenden Schadensersatz zu begleichen. Darüber hinaus soll er eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universal Music GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer spezifischen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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