Abmahnung der Pitopia GbR durch die Rechtsanwälte ARFMANN & BERGER wegen Urheberrechtsverletzung
Die Abmahnung der Pitopia GbR im Einzelnen
Konkret soll unser Mandant auf seiner Webseite ein Lichtbild ohne eine entsprechende Lizenz nutzen. Ein unberechtigtes Anbieten und Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Werken ist jedoch gemäß des Urheberrechtsgesetzes verboten.
Gefordert wird zunächst die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie der Einstellung weiterer Verletzungshandlungen. Außerdem soll unser Mandant einerseits Schadensersatz im Rahmen der Lizenzanalogie zahlen und weiter auch die für die Rechtsverfolgung des Verstoßes entstandenen Rechtsanwaltskosten erstatten, mithin insgesamt 718 €.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Pitopia GbR
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.