Abmahnung von Brentrup durch den Rechtsanwalt Schlösser wegen Urheberrechtsverletzung an selbst fotografierten Bildern

06. August 2013
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Uns erreicht eine Abmahnung der Erbin des Fotografen Brentrup, in der durch den Rechtsanwalt Schlösser eine Urheberrechtsverletzung durch unseren Mandanten gerügt wird.

Die Abmahnung von Brentrup im Einzelnen

Der abmahnende Rechtsanwalt führt näher aus, dass unser Mandant selbst fotografierte Bilder von Brentrup identisch auf seiner Webseite ohne jegliche Urheberkennzeichnung aufgeführt hat. Da unser Mandant keine Erlaubnis zur öffentlichen Zugänglichmachung habe, würde dies eine rechtswidrige Nutzung der Bilder und damit eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

In Folge dessen fordert der gegnerische Rechtsanwalt unseren Mandanten auf, die Urheberrechtsverletzungen und einen Nachweis für eine berechtigte Nutzung zu liefern sowie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Zudem soll er die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 546,69 € und einen pauschalen Schadensersatz von 600,00 € zahlen. Die Summe von 1.146,69 € wird kulanter Weise als Vergleichsangebot angesehen, so dass alle Geldersatzansprüche vollumfänglich abgegolten sind.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung von Brentrup

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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