Nein! zur Datenschnüffelei

Veröffentlicht am 11.02.2010
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Nun ist es offiziell: Das am 1. Februar 2010 in Kraft getretene und äußerst umstrittene Bankdatenabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA ist ungültig. Mit einer eindeutigen Mehrheit von 378 zu 196 Stimmen lehnten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Vereinbarung ab. Das sog. Swift-Abkommen ermöglichte es, Bankdaten von EU-Bürgern an die USA weiterzugeben und somit US-Terrorfahndern bei einem konkreten Terrorverdacht Zugriff auf Daten von Millionen von Bürgern zu geben. Von diesem Datentransfer waren insbesondere Banküberweisungen ins nicht-europäische Ausland wie die USA, Asien und Afrika betroffen. Transaktionen innerhalb der Europäischen Union waren hingegen nicht mit umfasst.

Der kürzlich ratifizierte Lissabon Vertrag sah jedoch zwingend eine Zustimmung des Europäischen Parlaments zu diesem Swift-Abkommen vor. Diese wurde jedoch mit dem heutigen Veto des Europäischen Parlaments deutlich verweigert und somit einer weiteren Datenschnüffelei unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung ein Ende gesetzt. Die Abstimmung der Parlamentarier dürfte nun einen heftigen Streit mit der Regierung von US-Präsident Barack Obama zur Folge haben, welche bereits ihre Enttäuschung äußerte. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hingegen sah in der Entscheidung einen Sieg für die Bürgerinnen und Bürger in Europa sowie für den Datenschutz. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte die Entscheidung und meinte „Sicherheit gewinnen wir nicht durch immer mehr Daten, sondern durch die intelligente Auswertung der relevanten Informationen."




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