„Warum die Dubsmash-App für Nutzer teuer werden kann“ – Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview mit der Augsburger Allgemeinen

23. Dezember 2014
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Augsburger Allgemeine

Die App „Dubsmash“ erfreut sich zur Zeit großer Beliebtheit. Sie ermöglicht Nutzern Videos aufzunehmen, in denen sie Lippensynchronisationen zu kurzen Tonaufnahmen wie z.B. Filmzitaten oder Musikstücken anfertigen können. Dabei werden nur die Tonspuren des verwendeten Soundausschnitts beibehalten, das in der Aufnahme Gesagte oder Gesungene wirkt dann als hätte es der Dubsmash-Nutzer selbst von sich gegeben.  Doch wie ist die Rechtslage, wenn die so angefertigten Videos auf Facebook oder YouTube geteilt werden? Wann und warum bei der Verwendung fremder Tonspuren eine teure Abmahnung drohen kann, erläutert Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview mit der Augsburger Allgemeinen.

Das vollständige Interview finden sie hier.

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