Müssen Online-Rechnungen digital signiert sein?

Veröffentlicht am 06.11.2009
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Online-Rechnungen - Jeder kennt Sie mittlerweile, denn gerade bei Telekommunikationsanbietern sind Sie weit verbreitet. Die Rechnung auf Papier ist dort nicht mehr üblich und wer darauf besteht, muss meist eine extra Gebühr bezahlen.

Verwirrung herrscht jedoch oft bezüglich der Rechtskraft solcher Online-Rechnungen und ob diese beim Finanzamt anerkannt werden. Hierzu hat teltarif.de den Fachanwalt für IT und Gewerblichen Rechtsschutz Hagen Hild interviewt.

Fachanwalt Hild verweist dabei auf § 14 Umsatzsteuergesetz, wonach elektronisch übermittelte Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein müssen. Herr Hild weist aber auch darauf hin, dass dies nur gelte, wenn eine Berechtigung zum Abzug der Vorsteuer gegeben ist, z.B. bei größeren Unternehmern.

Für Privatkunden ist eine digital signierte Online-Rechnung meist entbehrlich. Bei Streitigkeiten mit den Rechnungserstellern können sich diese auf die "normale" Rechnungen berufen, sofern sie standardgemäß zugesandt werden. Und auch das Finanzamt akzeptiert die normalen Rechnungen.

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