

Wie bereits berichtet trat am gestrigen Tage das neue Gesetz gegen unerwünschte Telefonwerbung in Kraft. Bei Verstößen gegen dieses ist die Bundesnetzagentur für die Verfolgung zuständig. Um jedoch tätig werden zu können, müssen die Betroffenen die sogenannten Cold Calls mit Hilfe eines Formulars anzeigen. In diesem muss unter anderem das Datum und die Uhrzeit des Anrufs, Name des Anrufers, das in Auftrag gegebene Unternehmens sowie den Grund des Anrufs detailliert der Beschwerde beifügt werden. Dieses Formular wurde jetzt auch veröffentlicht und steht zum Download bereit.
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