Abmahnung der Firma Autohaus Josef Heins GmbH durch Rechtsanwalt Heymann

Veröffentlicht am 24.08.2011
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Neu im abmahnBAROMETER:
Laut der Abmahnung der Firma Autohaus Josef Heins GmbH soll unser Mandant dieser wettbewerbswidrige Werbung zugesandt haben.

Im Einzelnen:
In dem Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Heymann wird unserem Mandanten vorgeworfen, der Firma Autohaus Josef Heins GmbH unverlangt Werbe-E-Mails zugesandt zu haben. Unser Mandant soll sich daher wettbewerbswidrig verhalten haben.
 
In dem Abmahnschreiben wird unser Mandant aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die der Firma Autohaus Josef Heins GmbH entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten.
 
Die weitreichenden Folgen der Abgabe einer Unterlassungserklärung in der meist vorgegebenen Form dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
 
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.




Kommentare unserer Leser

Mäxchen (20-02-13 13:17):

RA Michael Heymann, Autohaus Condor GmbH, Josef Heins GmbH & Co KG, Auto Will GmbH: Abmahnrechtlich alles alte Bekannte, die stets vorgeben, von Werbung belästigt worden zu sein. In entsprechenden Verfahren trägt RA Heymann dann vor, dass sein Klientel mit ca. 1000 Werbeemails pro Woche belästigt wird...deswegen muss er abmahnen und Gebühren kassieren. Beim zuständigen landgericht Hagen ist RA Heymann bekannt wie ein bunter Hund...
Als zielführendes Argument gegen derartige Abmahnungen gilt wohl der Einwand des Rechtsmissbrauchs, weil hier offensichtlich nur Gebühren abgezockt werden sollen...insbesondere mit zu weit gefassten Unterlassungserklärungen...

Grubers (13-04-12 15:45):

Lieber Herr Felling,

Wir hatten auch ein UE unterzeichnet.
Kann man diese nachträglich aufkündigen und eine neue abgeben?

Grüße

Felling (13-04-12 15:24):

Sollte eine UE unterschrieben worden sein, könnte eine Kündigung die Wirkung für die Zukunft entfallen lassen.

RA Felling (13-04-12 15:24):

Sollte eine UE unterschrieben worden sein, könnte eine Kündigung die Wirkung für die Zukunft entfallen lassen.

Webert Micha (13-04-12 13:38):

Michael Heymann ist bekannt. Soeben interessantes gefunden:

http://whocallsme.com/Phone-Number.aspx/0237127355

Auto Will ist also auch im Gespann. Mal sehen wer noch alles veröffentlicht wird.

I.Weisser (13-04-12 13:33):

Michael Heymann ist bekannt. Soeben interessantes gefunden:

http://whocallsme.com/Phone-Number.aspx/0237127355

Auto Will ist also auch im Gespann. Mal sehen wer noch alles veröffentlicht wird.

Rainer Schairer (29-11-11 12:36):

Autohaus / Anwalt scheinen sich auf ein lukratives Geschäftsmodell spezialisiert zu haben.
Wir haben mit diesem Duo 2008 in gleicher Weise zu tun.
Damals haben wir - aus Unwissenheit - eine Unterlassungserklärung unterschrieben, die nicht auf das Autohaus beschränkt war, sondern alle Personen oder Institutionen pauschal beeinhaltet. Da das nicht mal auf Deutschland beschränkt ist, zweifeln wir, ob so eine Formulierung überhaupt zulässig bzw. gültig ist. Oder gilt hier: unterschrieben ist unterschrieben.
Obs noch mehr "Geschädigte" dieses Geschäftsmodells gibt?

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