

Neu im abmahnBAROMETER:
Einer unserer Mandanten wurde abgemahnt, weil er angeblich unzulässige AGB verwendet hat. Ihm wird daher ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgeworfen.
Im Einzelnen:
Unser Mandant, Betreiber eines Internetshops, der auch bei ebay Artikel veräußert, hat angeblich unzulässige AGB-Klauseln verwendet. Der Gegner, ebenfalls ein Internethändler, fordert von unserem Mandanten nun aufgrund der vermeintlichen Rechtsverletzungen die Abgabe einer Unterlassungserklärung und gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG die Erstattung der Anwaltskosten des Herrn Kysucan.
Die Verpflichtungen, die bei Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung entstehen, sind meist sehr umfangreich und gehen über das Erforderliche hinaus.
Doch was tun, wenn man selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten hat? Da jede Abmahnung ein Einzelfall ist, gilt es, genauestens zu prüfen.
Sollten Sie also Adressat einer Abmahnung geworden sein, zögern Sie nicht, uns um rechtlichen Beistand zu bitten. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer bundesweiten Rechtsberatung weiter.
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Kommentare unserer Leser
Jole (21-07-10 13:42):Hallo und guten Tag!
Soeben erfahre ich durch den Rechtsanwalt meines Sohnes in Berlin, dass das dortige Gericht in einem wettbewerbsrechtlichen Abmahnverfahren des Herrn Rechtsanwalt Kysucan für seinen Mandanten Herrn Kazatchkov Nachweise erbittet, dass Herr Kysucan sein "Hauptaugenmerk" auf abmahnfähiges Verhalten von Konkurrenzunternehmen seines(r) Mandanten legt bzw. dass Herr Kysucan aus diesen Abmahnungen einen zumindest nicht unerheblichen Teil seiner Umsätze zieht bzw. entsprechenden Zeitaufwand betreibt.
Es scheint so, dass das Gericht aufgrund diverser Mitteilungen etc. diesen Punkt aufgreifen will, sofern weitere Informationen an die Hand gegeben werden.
Mir alleine wird dies selbst unter Berücksichtigung der Internet-Infos kaum möglich sein, wenn ich nicht noch Näheres von dritter Seite bzw. von weiteren "Abmahngeschädigten" erfahre.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen wäre ich Ihnen für eine kurze Mitteilung Ihrer diesbezüglichen Erfahrungen mit Herrn RA Kysucan dankbar.
Vorab besten Dank und freundliche Grüße
Jole 21. 7. 2010
Hallo und guten Tag!
Soeben erfahre ich durch den Rechtsanwalt meines Sohnes in Berlin, dass das dortige Gericht in einem wettbewerbsrechtlichen Abmahnverfahren des Herrn Rechtsanwalt Kysucan für seinen Mandanten Herrn Kazatchkov Nachweise erbittet, dass Herr Kysucan sein "Hauptaugenmerk" auf abmahnfähiges Verhalten von Konkurrenzunternehmen seines(r) Mandanten legt bzw. dass Herr Kysucan aus diesen Abmahnungen einen zumindest nicht unerheblichen Teil seiner Umsätze zieht bzw. entsprechenden Zeitaufwand betreibt.
Es scheint so, dass das Gericht aufgrund diverser Mitteilungen etc. diesen Punkt aufgreifen will, sofern weitere Informationen an die Hand gegeben werden.
Mir alleine wird dies selbst unter Berücksichtigung der Internet-Infos kaum möglich sein, wenn ich nicht noch Näheres von dritter Seite bzw. von weiteren "Abmahngeschädigten" erfahre.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen wäre ich Ihnen für eine kurze Mitteilung Ihrer diesbezüglichen Erfahrungen mit Herrn RA Kysucan dankbar.
Vorab besten Dank und freundliche Grüße
Jole 21. 7. 2010
Hallo und guten Morgen!
Kurz zur Information:
Gestern untersagte mir Herr Rechtsanwalt J. K. per Fax,
“weitere Faxe an (ihn) oder (seinen) Mandanten K. … (J. K.) zu versenden.".
Herr Rechtsanwalt K. kündigte an, mich kostenpflichtig abzumahnen, wenn ich ein weiteres Fax an ihn oder an seinen Mandanten schicke.
Der Korrespondenz liegt eine Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt A. K. für seinen Mandanten J. K. zugrunde, die sich gegen meinen Sohn richtet und angeblich wettbewerbswidriges Verhalten (z. T. unzureichende bzw. unzulässige AGB/Widerrufs-belehrung) zum Inhalt hat.
Dieser Abmahnung folgten nach Überprüfung der AGB sowie der Widerrufsbelehrung des Mandanten Herrn J. K. von hier aus im Gegenzug gleichfalls Abmahnungen, da nach diesseitiger Auffassung weder dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen noch die Widerrufsbelehrung zu verschiedenen Punkten den gesetzlichen Bestimmungen entsprachen.
Nach meinen bisherigen Feststellungen sind Herr Rechtsanwalt A. K. sowie sein Mandant Herr J. K. bereits bekannt für deren Vorgehensweise
(Abmahnung verbunden mit Verpflichtungs- u. Unterlassungserklärung), die einen nicht unerheblichen Gebührenanspruch mit sich führt.