Abmahnung der Internetmarketing Bielefeld GmbH durch Rechtsanwälte volke 2.0

Veröffentlicht am 22.09.2009
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Neu im abmahnBAROMETER:
Wegen angeblich mehreren Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde unser Mandant von den Rechtsanwälten volke 2.0 abgemahnt.

Im Einzelnen:
Die Rechtsanwälte volke 2.0 begründen ihre Abmahnung unter anderem damit, dass ein Verstoß gegen das UWG vorliegt, wenn der Verkäufer mit "Großhandelspreisen" wirbt.

Des Weiteren rügt die Abmahnung unter anderem, dass die Versandkosten im Falle einer Rücksendung der Ware vom Käufer zu tragen seien. Dies kann aber durchaus in zulässigerweise zwischen den Parteien vertraglich vereinbart werden.

Aber was tun, wenn man selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten hat. Grundsätzlich gilt, dass jede Abmahnung ein Einzelfall ist und deshalb genau geprüft werden muss. Gerne helfen wir Ihnen, wenn auch Sie ein Abmahnschreiben von den Rechtsanwälten volke 2.0 bekommen haben.

Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen bundesweit im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter.




Kommentare unserer Leser

Geschädigter (02-09-10 23:26):

Die Rechtsanwälte Volke 2.0 und die Firma druckerzubeher und der RotlichtsexShop eis.de sind versuchen kleinere Web-Shopbetreiber mit seitenlangen Abmahnungen einzuschüchtern und durch extrem hohe Streitwerte in die Kostenfalle zu treiben. Mir sind derzeit gleich zwei anhängige Strafverfahren gegen die so möchtegern seriösen Herren die Vereinigung bekannt. Nun denn, zum Glück wissen wir ja, wo dieses Geschichten enden, wenn nur etwas Zeit vergangen ist und die Öffentlichkeit diese Machenschaften erreicht.

RA Bennybunny (28-04-10 15:11):

Volke2.0-ob Volke 0.2 bei EIS.de sonderkonditionen erhält^^

Jürgen (15-03-10 20:18):

Das Schlimmste, an der ganzen Firma ist die Art und Weise der Abbuchung. Es wird in keinster Art und Weise auf Eis. de hingewiesen und wenn man dann das Geld zurückbuchen lässt, erhält man sofort ein Inkassoschreiben mit einer Mahngebühr von 10 €. Deshalb kann ich allen Käufern raten, zieht Euch von diesem Shop zurück.

hawk (20-01-10 21:51):

Claus Volke ist Rechtsanwalt für Informationstechnologie und steht mit EIS.de in sehr enger Verbindung.
Nun schlägt EIS.de mit Hilfe der Anwaltskanzlei Volke 2.0 umsich. Sie suchen sich Unternehmer die im dirikten Wettbewerb zu Eis.de stehen und Mahnen diese ab.

Hauptgründe finden Sie hier im Textilkennzeichnungsgesetz nach dem Sie auch Verstoßen und das im großen Rahmen. Nun reicht es Eis.de also nicht mehr nur die billigsten zu sein sondern auch auf dem Markt der einzigste seien zu wollen.
Hat sich schon mal jemand die Widerrufsbelehrung bei EIS.de durchgelesen? Wer das verstehen will brauch jemanden der Recht studiert hat.

Über die Kanzlei Volke 2.0 fordert Eis.de nun enorme Forderungen als Schadensersatz wegen dem Gesetz des unlauteren Wettbewerbs. Diese Forderung sind nicht selten zwischen 15.000 und 25.000,- EUR. Gerechtfertigt werden diese Forderung aufgrund der erheblichen Verstöße.
Diese erheblichen Verstöße fand ich nach Recherche auf Eis.de ebenfalls.

Die härte ist das in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung daraufhingewiesen wird das der Schuldner über alles was im Geschäftlichenverkehr passiert ist Eis.de Auskunft zu erteilen. Das kann man auch Marktanalyse nenen.
Ich finde es eine Riesensauerei um sich ganz klar ein Monopol aufzubauen haut man hier auf die kleinen die im Wettbewerb sowieso kein Mitsprache recht haben.

Ach um 25% Rabatt auf seine Bestellung bei Eis.de extra zuerhalten indem man auf der Plattform CIAO positive Berichte erstellt. Das ist meiner Meinung nach unlauterer Wettbewerb.

endres (11-01-10 11:37):

habe Geld überwiesen, keine Ware

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