Abmahnung von StandOut durch Dr. Puplick & Partner

Veröffentlicht am 22.09.2009
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Neu im abmahnBAROMETER:
Die Kanzlei Dr. Puplick & Partner mahnte unsere Mandantin wegen urheberrechtsverletzender Nutzung von Fotografien ab.

Im Einzelnen:
Die Rechtsanwälte Dr. Puplick & Partner begründen ihre Abmahnung mit einem Verstoß gegen §§ 13, 15 ff. UrhG, aus denen hervorgeht, dass nur derjenige Fotografien via Internet, Printmedien, Plakat und Display veröffentlichen darf, dem die entsprechenden Nutzungsrechte zustehen.
Vorliegend war jedoch zwischen den Parteien genau diese Frage streitig und zwar, ob und in welchem Umfang entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt wurden.

Gerne helfen wir Ihnen, wenn auch Sie ein solches Abmahnschreiben von der Rechtsanwaltskanzlei Puplick & Partner bekommen haben.

Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen bundesweit im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter.  




Kommentare unserer Leser

RA Dr. Thorsten Olav Lau (29-07-10 09:14):

In dem geschlossenen Vergleich steht nichts davon, dass die Zahlung des Schadensersatzes "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" erfolgt.

Wenn die Kanzlei Hild & Kollegen schon der Auffassung ist, zu Werbezwecken über ihre Mandate berichten zu müssen, sollten wenigstens die Fakten zutreffend genannt werden...

Rechtsanwalt Dr. Thorsten Olav Lau
Kanzlei Dr. Puplick & Partner, Dortmund

kanzlei.biz (27-07-10 18:11):

Einer Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kommt generell kein Präjudiz für die Sach- und Rechtslage zu. Dies wird in vorgenanntem Kommentar natürlich nicht erwähnt...

Eine Zahlung erfolgte auf Wunsch unserer Mandantin lediglich zur schnellen und unkomplizierten Streitbeilegung. Angesichts der Sach- und Rechtslage haben wir jedoch von diesem Schritt abgeraten. Wie so oft gilt wohl auch hier: zwei Juristen, drei Meinungen.

Rechtsanwalt Martin Bachmann

RA Dr. Thorsten Olav Lau (27-07-10 10:20):

Die Abmahnung war berechtigt. Die Mandantin der Kanzlei Hild & Kollegen, Betreiberin eines Brautmodengeschäftes in Dortmund, hat auf die Abmahnung hin einen hohen vierstelligen Geldbetrag an die Firma StandOut als Schadensersatz gezahlt - dieses wird in der vorgenannten Meldung natürlich nicht erwähnt...

Rechtsanwalt Dr. Thorsten Olav Lau
Kanzlei Dr. Puplick & Partner, Dortmund

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