

Neu im abmahnBAROMETER:
Unser Mandant wird wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt, da er in einer Internettauschbörse das Computerspiel "Batman: Arkham Asylum" zum Download bereitgestellt haben soll.
Im Einzelnen:
Unser Mandant wird abgemahnt, da er in einer Internettauschbörse (auch Peer-to-Peer-Netzwerk genannt) das Computerspiel "Batman; Arkham Asylum" anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download bereitgestellt haben soll, ohne dazu berechtigt zu sein. Die Gegnerin habe als Herstellerin und Inhaberin die ausschließlichen Nutzungsrechte an der streitgegenständlichen Software, so heißt es in dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann. Ein unerlaubtes Bereitstellen eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Tauschbörse wäre als Urheberrechtsverstoß anzusehen.
In dem Abmahnschreiben wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Außerdem macht die Gegenseite einen Schadenseratz sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend. Dafür wird zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit ein erheblicher Pauschalbetrag vorgeschlagen.
Die meisten vorformulierten Unterlassungserklärungen der gegnerischen Rechtsanwälte sollten keinesfalls ohne eine vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Denn durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten, die oftmals über das Erforderliche hinausgehen.
Haben Sie in den letzten Tagen vielleicht selbst eine Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie auf keinen Fall untätig bleiben, da sonst ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns an anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen bundesweiten Beratung weiter.
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