Abmahnung des wadle-shops®, Inh. Tina Wadle-Albers durch Herrn Michael Wadle wegen Wettbewerbsverstößen auf eBay

30. Januar 2014
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Der wadle-shop®, Inhaberin Tina Wadle-Albers mahnt einen unserer Mandanten wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße unter eBay.de ab. Unterzeichnet ist die Abmahnung mit Herrn Dipl.-Oec., Dipl.-Kfm. (FH) Michael Wadle. Unser Mandant soll mehrere Informationspflichten gegenüber Verbraucher nicht erfüllt haben.

Die Abmahnung des wadle-shops®, Inh. Tina Wadle-Albers im Einzelnen

Der wadle-shop®, Inhaberin Tina Wadle-Albers mahnt einen unserer Mandanten wegen Wettbewerbsverstößen ab, wobei die Abmahnung von Herrn Dipl.-Oec., Dipl.-Kfm. (FH) Michael Wadle unterzeichnet ist.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen den Verbraucher nicht darüber informiert zu haben,

„welche einzelnen technischen Schritte zum Vertragsschluss führen, welche Vertragssprache zur Verfügung steht, wie der Verbraucher etwaige Eingabefehler vor Abgabe seiner Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann und ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird und dem Kunden zugänglich ist“.

Es wird die Abgabe einer „strafbewehrten Unterlassungserklärung und Anerkenntnis“ sowie die Erstattung der „Kosten“ i.H.v. 211,34 EUR inkl. USt. verlangt.

Kosten der Ermittlung der Verstöße                       58,00 EUR
Kosten für die Erstellung der Abmahnung          116,00 EUR
Portokosten                                                                          3,60 EUR

Nettokosten                                                                      177,60 EUR
Zzgl. Mehrwertsteuer 19 %                                            33,74 EUR

Bruttokosten=Zahlbetrag                                            211,34 EUR

Was fällt auf an der Abmahnung?

Auch wenn der verlangte Betrag gering erscheint, stellt sich die Frage, ob ein Kostenerstattungsanspruch in dieser Höhe besteht. Es handelt sich augenscheinlich nicht um eine Abmahnung, die durch einen Rechtsanwalt ausgesprochen wurde. Ein Mitbewerber kann den (Zeit-)Aufwand, den er für das Aussprechen der Abmahnung meint, gehabt zu haben, i.d.R. nicht ersetzt verlangen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des wadle-shops®, Inh. Tina Wadle-Albers

Ferner ist bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird.

Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

1 Kommentar

  1. Heike Stülcken, 14. Oktober 2015

    Können Sie mir mitteilen, zu welchen Gunsten sich die Angelegenheit entwickelt hat? Dieser Michael Wadle wurde nämlich zum Betreuer für Vermögensangelegenheiten für meine Mutter vom Gericht eingesetzt, Vielen Dank und freundliche Grüße
    Heike Stülcken

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