

Neu im abmahnBAROMETER:
Und wieder erhielt einer unserer Mandanten eine Abmahnung der DigiProtect aufgrund eines angeblich von ihm begangenen Urheberrechtsverstoßes.
Abgemahnt wurde auch dieses Mal, dass der Mandant eine Tonaufnahme über das Internet illegal zum Download durch Dritte angeboten haben soll.
Im Einzelnen:
Der Mandant wurde als angeblicher Störer über seine IP-Adresse identifiziert und im Anschluss aufgrund der behaupteten Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen, sowie dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung anzugeben.
Hierbei gilt es, jede vorformulierte Unterlassungserklärung genauestens zun prüfen, da diese oft zu weitgehende Verpflichtungen enthalten.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.
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