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Interview mit Rechtsanwalt Hagen Hild vom 28.02.2007.
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Interview mit Rechtsanwalt Hagen Hild vom 27.02.2007 zum Thema Verbraucherschutz im Internet.
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Herr Rechtsanwalt Hild wurde am 01.12.2006 zum Thema "Zulässigkeit von Cold Calls", also unverlangte Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern, vom Donaukurier Ingolstadt interviewt.
Rechtsanwalt Hagen Hild wurde am 01.12.2006 vom Donaukurier Ingolstadt, einer großen süddeutschen Tageszeitung, zum Thema "Zulässigkeit von Cold Calls" interviewt.
Unter Cold Calls versteht man die momentan sehr aggressive Werbung in Form von Telefonanrufen, denen der Verbraucher vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
Werbung dieser Art ist in Deutschland verboten. Was Sie dagegen tun können sowie Verhaltenstipps erfahren Sie hier...
Unsere neue Adresse lautet:
Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
Konrad-Adenauer-Allee 55
86150 Augsburg
Telefon: 0821 / 420 79 50
Fax: 0821 / 420 795 95
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Im Juli 2006 nahm Rechtsanwalt Hagen Hild an einer Podiumsdiskussion zum Thema „Risikovorsorge und -management – Chance für die Zukunft“ als Experte teil.
Risikovorsorge und Risk Management sind in mittelständischen Unternehmen nicht oft verwendete Begriffe. Dabei geht es hier um die persönliche Haftung von Vorständen und Geschäftsführern und ist damit ein sehr brisantes Thema. Abgedeckt werden auch die Finanzierungskosten eines Unternehmens sowie sämtliche künftige, strategische Risiken.
Risikovorsorge muss von Anfang an geplant werden und nicht erst, wenn es zu spät ist.
Folgende Herausforderungen und Fragestellungen wurden u.a. während der Diskussion erörtert:
- Welche Anforderungen müssen mittelständische Unternehmen erfüllen?
- Ist die IT zentraler Bestandteil eines zielgerichteten Risikomanagements?
- Erfüllt die IT die notwendigen Voraussetzungen zur geforderten, gesetzlichen Risikovorsorge?
- Welche Modelle der Risikovorsorge und des Risikomanagements gibt...
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Interview mit Rechtsanwalt Hagen Hild am 27.04.2006 für die Personenenzyklopädie Who is Who berühmter Persönlichkeiten.

Interview mit Rechtsanwalt Hagen Hild vom 01.03.2006 zum Thema "Foren-Betreiber haften für Schmäh-Inhalte", veröffentlicht auf handelsblatt.com.
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Interview mit Rechtsanwalt Hagen Hild im Rahmen des Fernsehbeitrags "Handyabzocke", gesendet am 28.02.2006 in der Sendung "Defacto" des Hessischen Rundfunks.

Interview mit Rechtsanwalt Hagen Hild zum Thema "Produkt-Tests im Internet" wurde am 19.02.2006 gesendet.

Interview mit Rechtsanwalt Hagen Hild, aufgezeichnet am 08.11.2005.
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Interview mit Rechtsanwalt Hagen Hild vom 03.11.2005. Das Interview zu Fragen rund um das Telekommunikationsrecht und 0190er Nummern wurde am Sonntag, 06.11.2005 um 16.05 Uhr gesendet.

Das Interview mit Rechtsanwalt Hagen Hild zum Thema "Bei Dialer-Abzocke Rechnung kürzen" erschien am 16.10.2005 unter dieser Überschrift im Handelsblatt.
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Interview mit Rechtsanwalt Hagen Hild vom 22.09.2005
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Interview mit Rechtsanwalt Hagen Hild vom 20.09.2005
Urteil des BGH vom 12.10.1995, Az.: I ZR 172/93
Die Klausel über den Haftungsausschluß in Nr. 5.3.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) ist wegen unangemessener Benachteiligung i.S. des § 9 AGBG unwirksam, da der verwendete Begriff der Schadensdeckung mit Unklarheiten behaftet ist.
Urteil des BGH vom 20.03.1986, Az.: I ZR 179/83
Zum Umfang der Nutzungsrechtseinräumung bei einem Auftrag zur Herstellung einer Fotomontage für einen Verkaufskarton.
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Interview mit Rechtsanwalt Hagen Hild am 15.09.2005 zu Fragen rund um die Abmahnung.
Urteil des OLG Köln vom 07.06.1990, Az.: 1 U 56/89
1. § 552 S. 3 BGB steht bei der Vermietung einer Messestandfläche dem Mietzinsbegehren nicht im Wege, wenn der Vermieter den durch Fernbleiben des Mieters freien Platz an Dritte vergibt, die sonst auf anderen noch freien Standflächen teilgenommen hätten.
2. §§ 9, 10 Nr. 4 AGB-Gesetz verbieten auch bei der Vermietung von Messestandplätzen allgemein gehaltene Vorbehalte, die dem Vermieter gestatten, dem Mieter andere Standplätze als den zugesagten zuzuweisen.

Es häufen sich die Anrufe von Firmenmitarbeitern, Computern und Bandansagen mit dem Inhalt, dass man sicher einen Preis gewonnen hätte oder eine Bestellung getätigt haben soll. Als Rückrufnummer folgt eine 0190er-Rufnummer mit den entsprechend hohen Verbindungspreisen. Der Gewinn ist nur ein Lockangebot, um die Kosten des Rückrufs zu erhalten. Ebenso verhält es sich mit der angeblich getätigten Bestellung.
Die Verbraucherzeitschrift "Stiftung Warentest" berichtet in ihrer akutellen Ausgabe Heft 07/05 über diese neuen Betrugsmethoden. RA Hild wurde von "Stiftung Warentest" zu diesem Thema interviewt. Seine Meinung kann man wie folgt nachlesen: "Das ist klar Betrug", sagt der Augsburger Anwalt Hagen Hild, "zu einem Vertrag gehört, dass der Kunde die Leistung wollte."
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