Jahresarchiv 2002

10. Dezember 2002 Kommentar

grossmarkt-dortmund.de

Kommentar zum Urteil des LG Bochum vom 10.12.2002, Az.: 12 O 126/02

Die Bezeichnung "Großmarkt Dortmund" ist unterscheidungskräftig und genießt markenrechtlichen Schutz gegenüber der Domain "grossmarkt-dortmund.de". Der Begriff Großmarkt steht nicht nur für eine bestimmte Vertriebsform, sondern bezeichnet die zentrale Einkaufsmöglichkeit für Händler in der Stadt. Daher gibt es nach dem allgemeinen Sprachgebrauch in jeder Stadt nur einen Großmarkt auf dem Lebensmittel und Frischwaren an Einzelhändler veräußert werden. Ein Unterlassungsanspruch verjährt erst mit Beendigung des Störzustandes.

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04. Dezember 2002

Befristungen im Arbeitsverhältnis

Urteil des BAG vom 04.12.2002, Az.: AZR 545/01 Arbeitsvertragsparteien können miteinander vereinbaren, dass eine Befristung nicht ohne Sachgrund möglich sein soll. Eine derartige Abbedingungsvereinbarung liegt jedoch nicht bereits dann vor, wenn im Arbeitsvertrag ein Sachgrund genannt wird.
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28. November 2002

Preis ohne Monitor

Urteil des BGH vom 28.11.2002, Az.: I ZR 110/00 Die durch blickfangmäßige Herausstellung eines Preises dem Verbraucher vermittelte fehlerhafte Vorstellung, dieser beziehe sich auf das werbemäßig herausgestellte Gesamtpaket (hier: PC mit Monitor), wird nicht dadurch aufgehoben, daß es an anderer Stelle im Zusammenhang mit der Produktbeschreibung heißt, der Preis gelte nur für einen Teil der beworbenen Geräte.
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07. November 2002

Überstunden contra tarifliche Vergütungsansprüche

Urteil des BAG vom 07.11.2002, Az.: 2 AZR 742/00 Nimmt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer allein deshalb von der Zuweisung von Überstunden aus, weil der Arbeitnehmer nicht bereit ist, auf tarifliche Vergütungsansprüche zu verzichten, stellt diese eine unzulässige Maßregelung im Sinne des § 612 a BGB dar.
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06. November 2002

Teilzeit contra betriebliche Gründe

Bei der Beurteilung der Frage, ob dem Verlangen des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit betriebliche Gründe im Sinne des § 8 Abs. 4 TzBfG entgegenstehen, ist eine auf den konkreten Einzelfall bezogene Interessenabwägung erforderlich. Das Interesse des Arbeitnehmers kann auch dann überwiegen, wenn es dem Arbeitgeber möglich und zumutbar ist, durch Abbau von Überstunden zusammen mit den frei werdenden Stunden einen Vollzeitarbeitsplatz einzurichten und zu besetzen und somit dem Teilzeitverlangen des Arbeitnehmers zu entsprechen (LAG München 9 Sa 37/02).
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24. Oktober 2002

Computerwerbung II

Urteil des BGH vom 24.10.2002, Az.: I ZR 50/00 Der in einer Fußzeile einer Werbeanzeige enthaltene Hinweis "Keine Mitnahmegarantie. Sofern nicht vorhanden, gleich bestellen. Wir liefern umgehend." kann geeignet sein, die beim Verbraucher durch die herausgestellte Bewerbung erweckte Erwartung, den beworbenen Artikel sofort mitnehmen zu können, zu zerstören.
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18. Oktober 2002

public-com.de – Die Internetnutzer werden klüger

Urteil des LG Hamburg vom 18.10.2002, Az.: 416 O 75/02

Die Internetznutzer wussten es schon lange. Bereits kleinste Änderungen eines Zeichens in einer Webadresse führen zu einer anderen Webseite. Deshalb achteten diese bei der Eingabe der Webadresse in den Browser peinlich genau auf die Schreibweise, insbesondere Bindestriche. Jetzt hat das LG Hamburg im Fall public-com.de entscheiden, dass die Internetnutzer sehr genau zwischen den einzelnen Schreibweisen der Adressaten zu differenzieren wissen, und die Klage abgewiesen. Zahlreiche Gerichte hatten dies in der Vergangenheit anders beurteilt.

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26. September 2002

Gründung neuer Organgesellschaft kein Kündigungsgrund

Urteil des BAG vom 26.09.2002, Az.: 2 AZR 636/01 Die Entscheidung des Unternehmens, einen Betriebsteil durch eine noch zu gründende, finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in sein Unternehmen voll eingegliederte Organgesellschaft mit von dieser neu einzustellenden Arbeitnehmern weiter betreiben zu lassen, stellt kein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG dar, den in diesem Betriebsteil bisher beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen.
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25. September 2002

Telefonnetzbetreiber muss Kunde die vollständige Rufnummer benennen

Urteil des AG Wiesbaden vom 25.09.2002, Az.: 92 C 1440/02 Telefongesellschaften, die das Inkasso von 0190-Gebühren übernehmen, müssen dem betroffenen Kunden auf Wunsch den entsprechenden Diensteanbieter nennen. Behauptet die Telefongesellschaft bereits eine Woche nach der Rechnungsstellung, sie könne den Diensteanbieter nicht ermitteln, sei dies “nicht nachvollziehbar”.  Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Wiesbaden jetzt die Klage einer Telefongesellschaft gegen einen Kunden zum Teil abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Quelle: dailerschutz.de)
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12. September 2002

drogerie.de – OLG Frankfurt hebt Urteil auf

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 12.09.2002, Az.: 6 U 128 /01 Mit Urteil vom 12.09.2002 hat das OLG Frankfurt das Urteil des LG Frankfurt im Fall www.drogerie.de aufgehoben. Damit bleibt die rechtliche Situation bei beschreibenden Domains weiter undurchsichtig.
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