

Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 30.05.2007, Az.: 52 O 254/07
Das Bewerben einer Garantie im Rahmen eines Internet-Verkaufsportals ist unlauter, sofern dabei keine Angaben zu ihrem Inhalt und Geltungsbereich gemacht werden (nach neuester BGH nicht unlauter, vgl. BGH, Urt. v. 14.04.2011 − I ZR 133/09). Ebenfalls ist es wettbewerbswidrig, im Verkehr zwischen Händler und Endkunden die Gewährleistung bei Neuware auf ein Jahr zu reduzieren. Darüber hinaus wurden mehrere Klauseln streitgegenständlicher AGB als nicht wettbewerbskonform eingestuft: So darf der Gefahrübergang nicht auf einen Punkt vor dem Eintreffen beim Kunden vorverlegt werden, für Individualabreden darf nicht die Schriftform gefordert werden und auch der Vermerk, dass die...
Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 15.05.2007, Az.: 15 O 248/07
Nachdem ein Online-Münzen-Händler sowohl eine falsche Widerrufsbelehrung, als auch fehlerhafte AGB verwendete, wurde er zur Unterlassung verurteilt. Er forderte Kunden auf, vor dem Widerruf mit ihm in Kontakt zu treten und forderte, dass die Rücksendung „unbenutzt und schadenfrei“ ist. Ferner enthielten seine AGB die Abwälzung des Versandrisikos auf den Erwerber und legten ausnahmslos Dortmund als Gerichtsstand fest.
Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 15.05.2007, Az.: 15 O 378/07
In einstweiligen Rechtsschutz verurteilte das LG Berlin einen Onlinehändler zur Unterlassung, der bei seinen eBay-Angeboten keine Widerrufsbelehrung bereits vor Vertragsschluss ins Angebot einband. Ferner verwendete er unzulässige AGB-Klauseln: So forderte er für Individualabreden die Schriftform, verlegte den Gefahrübergang bereits auf die Abgabe der Sendung beim Zusteller vor und legte auch gegenüber Verbrauchern als Gerichtsstand München fest.
Beschluss des KG Berlin vom 16.11.2007, Az.: 5 w 341/07
Wird bei der Widerrufsbelehrung eines Fernabsatzvertrages nicht darauf hingewiesen, dass im Falle des Widerrufs die Ware auf Gefahr des Verkäufers zurückgesandt werden kann, so ist dies nicht unlauter, wenn zugleich die Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden ist. Dem Informationsbedürfnis des Käufers wird eine zusammenfassende, auf das Wesentliche konzentrierte Belehrung gerecht. Der vorliegend ausgelassene Hinweis beeinträchtigt nur unerheblich, so dass der Verstoß als Bagatelle zu bewerten ist.
Beschluss des OLG Naumburg vom 13.07.2007, Az. 10 U 14/07
Befindet sich eine Widerrufsbelehrung in Textform lediglich auf der Internetseite des Unternehmens, gilt sie als nicht erfolgt. Erfolgt die Belehrung dann erst nach Vertragsschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. In diesem Fall ist auch der Zusatz "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" nicht korrekt, da die Frist dann erst mit Erhalt der Ware zu laufen beginnt.
Beschluss des KG Berlin vom 03.04.2007, Az.: 5 W 73/07
1. Die Lieferfristangabe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen "in der Regel..." ist nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 308 Abs. 1 Nr. 1 BGB.
2. Gesetzliche Regelungen zur AGB-Kontrolle sind zumindest dann Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG, wenn sie eine hinreichende Transparenz gewährleisten sollen.
Urteil des LG Hamburg vom 21.12.2007, Az.: 408 O 196/07
Wenn ein Tabak-Unternehmen in einer Mitgliederzeitschrift einer Regierungspartei über ihr Jugendschutzprogramm informiert und dabei Ihre Produkte zur Zuordnung von Unternehmen mit der Zigarettenmarke abdruckt, verstößt dies nicht gegen das Werbeverbot von Tabakprodukten in Printmedien. Solange der Informationscharakter etwaige Werbeeffekte überwiegt, ist ein Abdrucken entsprechender Artikel von der Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 GG umfasst und geschützt.
Beschluss des LG Berlin vom 28.09.2007, Az.: 16 O 715/07
Es wird untersagt, ohne Berechtigung die von einem anderen gefertigten Fotografien in einem eigenen, im Internet zum Download und Audruck öffentlich zugänglichen Verkaufsprospekt zu verwenden. Der Streitwert wird mit 1.000,-€ je Foto festgesetzt, dementsprechend bemisst sich der Wert des Verfügungsverfahrens bei 209 gegenständlichen Fotos.
Urteil des LG München I vom 28.11.2007, Az.: 1 HK O 5136/07
Eine Abmahnung ist nach dem Landgericht München I als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn diese - was kaum zu beweisen sein dürfte - nur aufgrund dessen erfolgt, den Gegner mit überhöhten Kosten zu belasten. Wird darüber hinaus auch noch der Gegenstandswert in die Höhe getrieben, sieht das Landgericht dies als weiteres Indiz dafür an, dass mit der Abmahnung lediglich eine überzogene Kostenbelastung des Gegners verfolgt wird. Diese Entscheidung ist fraglich, da jede Abmahnung immer in den Wettbewerb eingreift und diesen bereinigen will. Es kommt hier sehr auf den Einzelfall an.
Urteil des AG München vom 23.07.2007, Az.: 212 C 23532/06
Ein gewerblicher Autohändler, der seinen PKW auf sich privat zugelassen, ausschließlich privat genutzt und diesen nicht in seinem Betriebsvermögen aufgenommen hat, kann beim Verkauf des PKW's jegliche Gewährleistungsrechte wirksam ausschließen. Ein Verbrauchsgüterkauf i.S.d. § 474 BGB liegt in einem solchen Fall nicht vor.
Beschluss des OLG Celle vom 10.12.2007, Az.: 13 U 176/07
Wird im Wettbewerbsrecht geprüft, ob die Vermutung der Dringlichkeit nach § 12 Abs. 2 UWG widerlegt ist, sind auch die wechselseitigen Interessen gegeneinander abzuwägen.
Urteil des OLG Hamm vom 01.03.2007, Az.: 4 U 142/06
Wird durch eine Software "Suchmaschinenspamming" durchgeführt, ist die Kennzeichnung als Spam als Tatsachenbehauptung zu qualifizieren. Bei der Beurteilung, ob auch ein Unterlassungsanspruch wegen unwahrer Behauptung vorliegt, wird ein weiter Spam-Begriff angewandt, der auch Webseiten miteinschließt, die durch Manipulation der Suchmaschine gelistet sind.
Urteil des AG Wuppertal vom 03.04.2007, Az.: 22 Ds 70 Js 6906/06 - 16/07
Urteil des LG Wuppertal vom 29.06.2007, Az.: 28 Ns 70 Js 6909/06 - 107/07
Auch wenn ein Internetanschlussinhaber über eine sogenannte Flatrate verfügt, welche eine unbegrenzte Nutzung des Internets für einen Pauschalpreis erlaubt, ist die unbefugte Nutzung eines unverschlüsselten drahtlosen W-LAN Netzwerkes eine strafbare Handlung gemäß §§ 89 S. 1, 148 TKG i.V.m. §§ 43 Abs. 2 Nr. 3, 44 BDSG. Die Einziehung und Sicherstellung eines wertvollen Gegenstandes (hier: ein dafür genutzter Laptop im Wert von 1.000,- EUR) ist jedoch grundsätzlich gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB unverhältnismäßig.
Urteil des LG München I vom 06.02.2007, Az.: 33 O 11107/06
Da der Domainname "klingeltöne.de" sowie der Firmennamen "Klingeltöne.de GmbH" keinen markenrechtlichen Schutz für Klingeltöne erlangen kann, verletzt die Verwendung von Metatags, auch wenn der Begriff "klingeltöne" in unmittelbarer Nähe mit dem Kürzel "de" verwendet wird, keine Urheber- oder Markenrechte des Inhabers. Daneben müssen bei einem derart schwachen Firmennamen Drittbenutzungen hingenommen werden.
Urteil des LG Bonn vom 09.01.2007, Az.: 11 O 74/06
Die Übersendung von Bestätigungsschreiben an eigenen Kunden als Wettbewerbshandlung ist eine unzumutbare Belästigung der Marktteilnehmer, wenn diese unzutreffende Einwilligungsbestätigungen zu konzernübergreifender Werbung - sog. Konzerneinwilligungsklauseln - enthalten.
Pressemitteilung Nr. 16/07 zum Urteil des LG München vom 15.02.2007, Az.: 7 O 21384/03
Wird die Rechtsinhaberschaft einer Partei von der anderen bestritten, obwohl sie selbst zum Teil die Senderechte von fraglicher Partei erlangt hat, ist diese Argumentation nicht rechtsmissbräuchlich wegen der bekannten Unübersichtlichkeit des Filmhandels.
Pressemitteilung zum Urteil des AG München vom 16.01.2007, Az.: 161 C 23695/06
Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.
Urteil des BVerfG vom 27.02.2008, Az.: 1 BvR 370/07 - 1 BvR 595/07
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. ... Nachdem wir bereits die
Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 27.02.2007, Az.: 5 W 7/07
Die Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers ist anhand von verschiedenen Indizien zu bestimmen. Dabei sind insbesondere Zahl und Häufigkeit der Auktionen, die Geschäftsgegenstände, der Auktionsumsatz, der Auftritt des Verkäufers, etwaige Werbebeschreibungen und das Betreiben eines eBay-Shops als maßgebliche Kriterien heranzuziehen.
Urteil des OLG Köln vom 23.11.2007, Az.: 6 U 95/07
Willigt ein Verbraucher ein, dass seine Daten zu "Werbezwecken" verwendet werden dürfen und ist bei der fraglichen Klausel die Telefonwerbung im Speziellen nicht ausdrücklich ausgenommen, führt dies zu einer unangemessenen Benachteiligung des Verbrauchers und genügt insbesondere den Kriterien des § 7 Abs.2 Nr.2 UWG nicht. Denn der Oberbegriff der "Werbung" erfasst gerade alle denkbaren Formen und Medien, also auch die Telefonwerbung.
kanzlei.biz - bietet Ihnen mit über 4.000 einschlägigen News & Urteilen aus dem Bereich Internet /IT, Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht, einschließlich der Recherchemöglichkeit nach Stichwort, Entscheidungsdatum, Gericht und Aktenzeichen, das bundesweit größte kostenlose Angebot einer deutschen Kanzlei in diesem Spezialbereich. (Stand: September 2012)