

Urteil des AG Erding vom 27.03.2007, Az.: 4 C 129/07
Bucht ein Passagier ein sogenanntes Cross-Ticket, welches einen Hin- und Rückflug beinhaltet und lässt den Hinflug verfallen, hat dieser trotzdem Anspruch auf die Nutzung des Rückflugs. Dass ein Passagier ein neues Ticket kaufen muss ist für diesen ein unzumutbarer Nachteil und eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB.
Urteil des BGH vom 27.03.2007, Az.: VI ZR 101/06
Ein Unterlassungsanspruch wegen eines in ein Meinungsforum im Internet eingestellten ehrverletzenden Beitrags kann auch dann gegen den Betreiber des Forums gegeben sein, wenn dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist.
Urteil des OLG Köln vom 23.03.2007, Az.: 6 U 227/06
Ein Online-Reservierungssystem, das aus mehreren Schritten besteht, ist als Einheit zu betrachten, so dass es den preisangabenrechtlichen Vorgaben genügt, wenn der Endpreis vor Abschluss des Buchungsvorgangs genannt wird. Der Anbieter verstößt nicht gegen § 1 Abs. 1 PAngV, wenn er bei der erstmaligen Nennung von Preisen nicht bereits die Endpreise angibt, sondern diese erst bei der fortlaufenden Eingabe ermittelt werden, so die Richter am Oberlandesgericht.
Urteil des LG Köln vom 21.03.2007, Az.: 28 O 15/07
Im Hinblick auf eine Unterlassungsverpflichtung haften Webhosting-Anbieter für das Anbieten und Herunterladen von Musikdateien auf Ihrer Plattform als Störer. Ein Unterlassungsanspruch ist nicht dadurch berührt, dass ein Webhosting-Anbieter als Veranstalter eines Hosting-Dienstes für die eingestellten und zum Abruf bereitgestellten Dateien nach dem Teledienstgesetz nur eingeschränkt haftet. ...
Urteil des BGH vom 21.03.2007, Az.: I ZR 66/04
Auch die ungebrochene Durchfuhr von nicht im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebrachten Waren, die mit einer im Inland geschützten Marke gekennzeichnet sind, durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stellt als solche - unabhängig vom Bestimmungsland der im Durchfuhrverkehr befindlichen Waren - keine Verletzung der inländischen Marke dar (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 9.11.2006 - C-281/05, GRUR 2007, 146 - Montex Holdings/ Diesel).
Urteil des BGH vom 21.03.2007, Az.: I ZR 246/02
Die ungebrochene Durchfuhr von Waren, die im Ausland mit einer im Inland geschützten Marke gekennzeichnet worden sind, durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stellt als solche keine Verletzung der inländischen Marke dar (im Anschluss an EuGH, Urt. v 9.11.2006 - C-281/05, GRUR 2007, 146 - Montex Holdings/Diesel).
Urteil des BGH vom 21.03.2007, Az.: I ZR 184/03
Eine vergleichende Werbung ist nicht schon deshalb unlauter i.S. von §§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG, weil der Werbende in dem Werbevergleich von ihm selbst festgesetzte Preise für unter seiner Hausmarke vertriebene Produkte und für Produkte anderer Markenartikelhersteller gegenüberstellt.
Eine tabellenartige Gegenüberstellung der unter einer Hausmarke vertriebenen Produkte des Werbenden mit den Produkten der Marktführer in einem Preisvergleich stellt regelmäßig keine unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Wertschätzung der Kennzeichen i.S. von § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG dar.
Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 21.03.2007, Az.: 6 W 27/07
In der vorliegenden Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. musste dieses Stellung zu der Frage nehmen, unter welchen Voraussetzungen eine Person bei Online-Auktionen, wie etwa eBay, als Unternehmer (§ 14 BGB) zu werten ist. ...
Urteil des AG München vom 20.03.2007, Az.: 271 C 32921/06
Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, musste kürzlich das AG München entscheiden:
Ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen hatte mit dem späteren Beklagten einen Telekommunikationsdienstleistungsvertrag über einen DSL-Anschluss geschlossen. Später zog der Beklagte in eine neue Wohnung in einem neuen Ort um. An dem neuen Wohnort funktionierte der Anschluss aber nicht und der Anbieter konnte auch keine Abhilfe schaffen. Trotzdem wollte er weiter sein Geld. Darauf kündigte der Beklagte. Dies wollte wiederum der Anbieter nicht akzeptieren.
Das AG München gab dem Beklagten Recht und wies die Klage ab. Ein Vertragspartner, der zu einer Leistung nicht im Stande ist, habe auch keinen Anspruch auf Gegenleistung. Die Kündigung sei wirksam gewesen.
(Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 09.07.2007)
Urteil des OLG Dresden vom 20.03.2007, Az.: 14 U 2328/06
Eine Vervielfältigung zum privaten Gebrauch ist nur dann urheberrechtlich zulässig, wenn die Kopie selbständig ohne Einschaltung eines Dritten hergestellt wird. Mithin unterliegt das Anbieten eines Online-Videorecorders nicht der urheberrechtlichen Privilegierung des Privatgebrauchs.
Urteil des OLG Hamm vom 15.03.2007, Az.: 4 W 1/07
Die Formulierung "Die Frist beginnt frühenstens mit Erhalt dieser Belehrung" ist nicht klar und verständlich und genügt nicht den Anforderungen der §§ 312 c, 312 d, 355 BGB. Zudem ist vorliegende Belehrung für den Verbraucher irreführend im Sinne des § 5 UWG.
Urteil des LG Berlin vom 15.03.2007, Az.: 52 O 88/07
Die Wertersatzklausel im Rahmen des Widerrufsrechts ist unzulässig, da diese eine Belehrung in Textform voraussetzt.
Urteil des KG Berlin vom 15.03.2007, Az.: 10 W 26/07
Es besteht kein Anspruch auf Unterlassung und Veranlassung der Löschung einer Internetseite, da diese nicht mehr aktuell und inhaltlich zutreffend ist, wenn sich aus der Seite oder deren Inhalt ergibt, dass es sich um eine Archivseite handelt.
Urteil des LG Dortmund vom 14.03.2007, Az.: 10 O 14/07
Die pauschale Klausel in einer Widerrufsbelehrung, dass der Verbraucher bei geöffneten Nahrungsmitteln 100%igen Wertersatz leisten muss ist gmß. § 309 Nr. 12 BGB unzulässig. Zudem verstößt sie darüber hinaus gegen § 305 c Abs. 1 BGB, da es sich um eine überraschende Klausel handelt. ...
Urteil des BAG vom 13.03.2007, Az.: 9 AZR 612/05
1. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber mit seiner Zustimmung gemäß § 4f Abs 1 Satz 1 BDSG zum Beauftragten für den Datenschutz bestellt, ändert sich damit regelmäßig der Inhalt des Arbeitsvertrages. Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten wird zur zusätzlichen Arbeitsaufgabe. Die Beauftragung ist ohne eine solche Vertragsänderung regelmäßig nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst.
2. Gehört die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten zum arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis des Arbeitnehmers, kann die Bestellung nach § 4f Abs 3 Satz 4 BDSG nur bei gleichzeitiger Teilkündigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Sonderaufgabe wirksam widerrufen werden. Schuldrechtliches Grundverhältnis und Bestellung nach dem BDSG sind miteinander verknüpft.
3. Eine Teilkündigung hinsichtlich der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ist zulässig. Die zusätzliche Aufgabe des Datenschutzbeauftragten fällt lediglich weg.
Urteil des BAG vom 13.03.2007, Az.: 9 AZR 612/05
1. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber mit seiner Zustimmung gemäß § 4f Abs 1 Satz 1 BDSG zum Beauftragten für den Datenschutz bestellt, ändert sich damit regelmäßig der Inhalt des Arbeitsvertrages. Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten wird zur zusätzlichen Arbeitsaufgabe. Die Beauftragung ist ohne eine solche Vertragsänderung regelmäßig nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst.
2. Gehört die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten zum arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis des Arbeitnehmers, kann die Bestellung nach § 4f Abs 3 Satz 4 BDSG nur bei gleichzeitiger Teilkündigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Sonderaufgabe wirksam widerrufen werden. Schuldrechtliches Grundverhältnis und Bestellung nach dem BDSG sind miteinander verknüpft.
3. Eine Teilkündigung hinsichtlich der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ist zulässig. Die zusätzliche Aufgabe des Datenschutzbeauftragten fällt lediglich weg.
Urteil des OLG Köln vom 09.03.2007, Az.: 6 W 23/07
Nach Meinung des OLG Köln stellt das sog. "Rabattwürfeln" einen Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Koppelungsverbot dar, wonach es unzulässig ist, die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware abhängig zu machen.
Urteil des OLG Köln vom 09.03.2007, Az.: 6 U 169/06
Setzt ein Nachahmer den mit einer bekannten fremden Ware oder Leistung verbundenen guten Ruf als Werbemittel ein und ermöglicht er so dem Verbraucher den Erwerb eines "Schein-Originals", so kann eine wettbewerbswidrige Rufausbeutung vorliegen.
Urteil des BGH vom 08.03.2007, Az.: III ZR 128/06
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die ein mit dem Inkasso von Forderungen beauftragtes Unternehmen das Risiko der Einbringlichkeit der Forderung dem Gläubiger zuweist, ist auch dann nicht unwirksam, wenn es sich um einen Telekommunikationsnetzbetreiber handelt, der anderen Unternehmen Rufnummern zur Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Dritten (hier: 0137-Nummern) zur Verfügung stellt und sich verpflichtet, Anrufe zu den betreffenden Angeboten durchzuschalten sowie die für deren Inanspruchnahme angefallenen Vergütungen unter Einschaltung anderer Telekommunikationsunternehmen einzuziehen.
Urteil des LG München I vom 08.03.2007, Az.: 4 HK O 12806/06
Ein Fleischgroßhändler darf aufgrund einer Klage des Fußball-Nationalspielers Bastian Schweinsteiger ohne dessen Zustimmung die Kennzeichnung "Schweini" im geschäftlichen Verkehr nicht länger verwenden. Die vom Großhändler dazu eingetragen Marke "Schweini" muss beim Deutschen Patent- und Markenamt ebenfalls gelöscht werden. Das LG München I stellte im Urteil vom 08.03.2007, Az 4 HK O 12806/06 ebenfalls fest, dass dem Nationalspieler ein Schadensersatzanspruch wegen der unbefugten Namensverwendung zusteht.
Begründung des Landgerichts ist, dass es nicht darauf ankommt ob die betroffene Person den Spitznamen selbst aktiv gebraucht, sondern wem oder was dieser Spitzname in Medien und der Öffentlichkeit zugeordnet wird. Auch dadurch entsteht nach Ansicht des Münchner Landgerichts für den Bezeichneten ein personalisierter und individualisierter Namensschutz, der vom § 12 BGB erfasst wird.
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