

Urteil des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 175/07
Hersteller der Vervielfältigung einer Funksendung durch Aufnahme auf Bild- oder Tonträger ist allein derjenige, der die körperliche Festlegung der Funksendung technisch bewerkstelligt, selbst wenn er sich dabei technischer Hilfsmittel bedient, die Dritte zur Verfügung gestellt haben. Eine Funksendung wird nicht öffentlich zugänglich gemacht, wenn jeweils nur eine einzelne Aufnahme einer Sendung auf Bild- oder Tonträger jeweils nur einer einzelnen Person zugänglich gemacht wird, selbst wenn diese einzelnen Personen in ihrer Gesamtheit eine Öffentlichkeit bilden.
Urteil des BGH vom 13.01.2009, Az.: VI ZR 205/08
Der vom Geschädigten mit der Schadensschätzung beauftragte Sachverständige hat bei der Ermittlung des Fahrzeugrestwerts grundsätzlich nur solche Angebote einzubeziehen, die auch sein Auftraggeber berücksichtigen müsste.
Urteil des AG München vom 04.11.2009, Az.: 163 C 6277/09
Bucht ein Kunde im Internet eine Reise zu einem Preis, der 70% unter dem eigentlich vorgesehenen liegt, handelt er rechtsmissbräuchlich, wenn er die Erfüllung des Reisevertrags zu dem niedrigeren Preis verlangt. Dass es sich um einen Softwarefehler beim Anbieter gehandelt habe, sei – so das Amtsgericht München – für den Kunden erkennbar gewesen, obwohl dieser wiederholt bei der Kundenhotline des Anbieters nachgefragt hatte.
Urteil des BVerwG vom 29.04.2009, Az.: 6 C 28.08
Eine Pflicht zur Entrichtung von Rundfunkgebühren für das Bereithalten von weiteren, sog. Zweitempfangsgeräten entfällt unter anderem für solche Geräte, die von einer natürlichen Person oder ihrem Ehegatten bereitgehalten werden. Das Bundesverwaltungsgericht entschied unter Verweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, dass sich auch Partner einer nichteingetragenen Lebensgemeinschaft auf die privilegierende Vorschrift berufen können. Die Entscheidung führt zu einer weitgehenden gebührenrechtlichen Gleichbehandlung von Ehegatten und eheähnlichen Gemeinschaften.
Urteil des LG Stuttgart vom 04.12.2009, Az.: 31 O 117/09 KfH
Der Vertrieb eines Getränkes ist wettbewerbswidrig bzw. unlauter, wenn es aus Früchten besteht, welche unter die sog. Novel-Food-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 258/97) fallen und die erforderliche Zulassung fehlt. Die Verordnung findet auch Anwendung für Lebensmittelzutaten, die bisher noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Ein nennenswerter Verzehr und damit ein zulassungsfreier Vertrieb ergibt sich jedoch noch nicht aus der bloßen Behauptung, das Fruchtsaftgetränk werde von der Herstellerin seit über 10 Jahren in mehreren europäischen Ländern vertrieben.
Pressemitteilung Nr. 07/11 des AG München zum Urteil vom 17.11.2009, Az.: 155 C 22290/08
Stellt sich nach dem Kauf eines als "Allradfahrzeug" bezeichneten Autos heraus, dass der Allradantrieb bereits bei Kauf nicht funktionierte, kann sich ein gewerblicher Händler nicht auf einen möglichen Verschleiß oder die Aussage, dass er die Funktionsfähigkeit des Antriebs niemals überprüft habe, berufen. Der Verkäufer hat dann zumindest stillschweigend eine nicht vorliegende Eigenschaft zugesichert.
Urteil des LG Braunschweig vom 12.08.2009, Az.: 9 S 417/08
Die Archivierung von Artikeln auf einer Onlineplattform ist von § 50 UrhG gedeckt und somit zulässig. Die Verwendung wird nicht durch bloßen Zeitablauf unzulässig. Ein Löschen oder eine Aktualitätsprüfung der einzelnen gespeicherten Artikel würde einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand bedeuten, welcher die Anforderungen an die Presse überspannen würde. Die Interessen des Urhebers werden dabei nicht nennenswert beeinträchtigt, sondern eher gefördert.
Urteil des LG Hamburg vom 04.08.2009, Az.: 312 O 365/09
Vergleichende Werbung ist ein zulässiges Mittel zur Unterrichtung der Verbraucher über die Vorteile des beworbenen Produkts, wobei die Bezugnahme auf Unterscheidungszeichen eines Mitbewerbers, wie etwa ein Preisvergleich zulässig ist, sofern die sich aus den Tatsachenbehauptungen ergebende Schlussfolgerung objektiv nachvollziehbar und die Möglichkeit zur Nachprüfung der Angaben gegeben ist.
Pressemitteilung Nr. 53/2010 zum Urteil des AG München vom 16.12.2009, Az.: 142 C 18225/09
Negative Bewertungen auf der Online-Plattform eBay sind grundsätzlich dann zulässig, wenn sie bloße Werturteile und wahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Bewertungen die lediglich unwahre Behauptungen, bloße Schmähkritik oder gar Beleidigungen enthalten, müssen jedoch nicht hingenommen werden und stellen bei gewerblichen Händlern sogar einen unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
Urteil des AG Berlin-Charlottenburg vom 13.11.2009, Az.: 238 C 171/09
Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen können einen Schadensersatz aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begründen. Soweit Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen von geringer Bedeutung ausgesprochen werden, obwohl keine tatsächliche Marktteilnahme des Abmahnenden vorliegt, ist dies rechtsmissbräuchlich und damit auch sittenwidrig. Vorliegend sprach ein Rechtsanwalt für eine Limited mehrere Abmahnungen wegen geringer Verstöße aus, obwohl die Limited in ihrem Onlineshop angab, dass dieser nur der Systemdemonstration diene. Der Rechtsanwalt wurde daher zu Schadensersatz in Form der gegnerischen Anwaltskosten verurteilt.
Pressemitteilung Nr. 47/10 des AG München zum Urteil vom 11.12.2009, Az.: 122 C 6879/09
Privatverkäufer können auf der Plattform eBay grundsätzlich Garantie oder Gewährleistung ausschließen. Das verkaufte Produkt muss jedoch die in der Auktion zugesicherten Eigenschaften innehaben. Stellt sich für den Käufer nach Beendigung der Auktion und somit nach Vertragsschluss heraus, dass das gekaufte Produkt die zugesicherte Beschaffenheit nicht erfüllt, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne zunächst eine Nachbesserung fordern zu müssen. Die Berufung des Verkäufers auf seinen Gewährleistungsausschluss ist unzulässig.
Urteil des KG Berlin vom 27.11.2009, Az.: 9 U 27/09
Der Betreiber eines Online-Presseportals haftet für anhaltende Persönlichkeitsverletzungen, die dadurch begründet sind, dass er zwar persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte von seiner Webseite löscht, diese Inhalte aber weiterhin in der Trefferliste einer in die eigene Webseite eingebundenen Suchmaschine, hier Google, angezeigt wird. Der Portalbetreiber muss in einem solchen Fall weitere Vorkehrungen zur effektiven Löschung besagter Inhalte treffen.
Urteil des BGH vom 25.01.2007, Az.: I ZR 133/04
Kann ein Wettbewerbsverstoß nur durch Fotoaufnahmen hinreichend bestimmt dargelegt und bewiesen werden, ist die Anfertigung der Fotos innerhalb der Geschäftsräume des Verletzers nicht unlauter, wenn ein überwiegendes Interesse des Geschäftsinhabers an der Vermeidung einer möglichen Betriebsstörung nicht besteht, insbesondere die (konkrete) Gefahr einer erheblichen Belästigung nicht gegeben ist (Fortführung von BGH, Urt. v. 23.5.1996 - I ZR 122/94, WRP 1996, 1099 = NJW-RR 1997, 104 - Testfotos II).
Urteil des LG Köln vom 06.08.2009, Az.: 31 O 33/09
Wenn Unternehmen neben dem eBay-Shop auch noch das eBay-WAP-Portal zum Verkauf ihrer Produkte nutzen, so müssen alle rechtlich erforderlichen Angaben - wie etwa die Widerrufsbelehrung sowie Hinweise auf den Anfall bestimmter Versandkosten, den Einschluss der Mehrwertsteuer sowie die Anbieterkennzeichnung - auch in der WAP-Version der Angebotsseite vorgehalten werden. Der bloße Hinweis, dass die WAP-Seite das Angebot aufgrund technischer Mängel nicht vollständig darstelle, ist nicht ausreichend.
Urteil des LG Hamburg vom 28.05.2009, Az.: 324 O 733/09
Wird ein mutmaßlicher Sexualverbrecher als "Sexschwein" oder "Sexmonster" bezeichnet, stellt dies eine unzulässige Schmähkritik dar. In diesem Zusammenhang ist auch die Veröffentlichung eines Fotos, das die dargestellte Person vollständig unbekleidet zeigt, trotz eines grundsätzlichen Berichterstattungsinteresses als unzulässig einzustufen, da die berechtigten Interessen des Dargestellten überwiegen. Jedenfalls das Zusammenspiel einer derartigen Bildveröffentlichung und einer Schmähkritik führt zu einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts, die aufgrund mangelnder Ausgleichsmöglichkeiten eine Geldentschädigung rechtfertigt. Bei der Ermittlung der Höhe einer angemessenen Geldentschädigung ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Berichterstattung nicht jegliche tatsächliche Grundlage fehlt, sondern einen zutreffenden Kern hat.
Urteil des AG Frankfurt/Main vom 17.09.2009, Az.: 31 C 975/08-10
Die Störerhaftung eines Internetanschlussinhabers scheidet aus, wenn ein Up- und Download urheberrechtlich geschützter Dateien durch seine eigenen Kinder verursacht wurde, denen das Herunterladen von Dateien nachdrücklich verboten wurde. Zu bejahen bleibt eine Störerhaftung jedoch dann, wenn im Vorfeld zu erwarten war, das Kind halte sich gerade nicht an das Verbot.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 25.11.2010, Az.: 6 U 54/09
Wird ein Foto einer Person, das mit ihrer Zustimmung erstellt wurde, in einem negativem Kontext veröffentlicht, stellt dies zwar eine Persönlichkeitsverletzung dar. Einen Schmerzensgeldanspruch begründet eine solche aber erst dann, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann. Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung rechtfertigt, hängt dabei von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens.
Urteil des LG Düsseldorf vom 19.02.2009, Az.: 21 S 53/08
Ein Internet-System-Vertrag, in dem die Recherche nach der Wunschdomain und die Gestaltung der individuellen Internetseite nebst Hosting vereinbart werden, ist als Werkvertrag einzuordnen, da schwerpunktmäßig die fertige Internetpräsenz als Erfolg geschuldet wird. Im Rahmen eines Werkvertrages ist die Vereinbarung einer Vorleistungspflicht in AGB unzulässig, da bei diesem Vertragstyp die Zahlung erst nach der Abnahme, also der Beurteilung der Leistung als im wesentlichen vertragsgemäß, fällig ist.
Urteil des LG Darmstadt vom 25.11.2009, Az.: 21 S 32/09
Unterlässt der Inhaber eines Telefonanschlusses die Sperrung von Mehrwertdiensten, muss er für dadurch entstandene Kosten aufkommen, auch wenn sie von Dritten verursacht wurden. Zur Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt müssen alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen werden, die eine nicht gebilligte Nutzung des Anschlusses unterbinden. Das bedeutet, dass Mehrwertdienste grundsätzlich gesperrt werden müssen, um eine Haftung auszuschließen.
Urteil des OLG Stuttgart vom 10.12.2009, Az.: 2 U 51/09
Bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung ist der zu Grunde zu legende Streitwert nicht in eine Quote aus berechtigter und berechtigter Abmahnung zu teilen. Vielmehr ist ein einheitlicher reduzierter Streitwert für den berechtigten Teil der Abmahnung anzunehmen.
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