
Urteil des BGH vom 07.07.2010, Az.: VIII ZR 268/07
Bei einem Widerruf sind die Kosten der Zusendung der Ware vom Unternehmer zu tragen.
Urteil des OLG Hamm vom 18.05.2010, Az.: I-4 U 205/09
Bietet ein Händler im Internet Produkte an und versäumt es im Zusammenhang mit dem jeweiligen Angebot deren Lieferzeit zu kennzeichnen, wird eine sofortige Lieferbarkeit suggeriert. Besteht für den Händler jedoch keine sofortige Liefermöglichkeit, handelt er unlauter.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.06..2010, Az.: 38 O 58/09
Die Werbung mit Statt-Preisen im eigenen Online-Shop ist auch dann zulässig, wenn kein Hinweis darauf erfolgt, auf welchen Preis sich der durchgestrichene Preis bezieht. Ein Verbraucher ist an solche Preiswerbungen gewohnt und versteht unter dem „Statt“-Preis den Preis, den der Händler früher selbst für den Artikel forderte. Ein Wettbewerbsverstoß liegt damit nicht vor.
Pressemitteilung Nr. 139/2010 des BGH zum Urteil vom 07.07.2010, Az.: VIII ZR 268/07
Der BGH entschied nunmehr erwartungsgemäß, dass der Käufer die Kosten der Hinsendung der Ware nicht zu tragen hat, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Auf Vorlagefrage des BGH entschied der EuGH, dass Art. 6 der Fernabsatzrichtlinie dahin auszulegen ist, dass dieser einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat.
Pressemitteilung Nr. 107/2010 des BGH zum Urteil vom 20.05.2010, Az.: Xa 68/09
Ryanair darf die Barzahlung ihrer Flugtickets weiterhin ausschließen. Ausschlaggebend für eine solche Zulässigkeit ist, dass das Unternehmen ihre Leistung hauptsächlich im Fernabsatz erbringt und eine Barzahlung für den Kunden wie auch Ryanair mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Für Kartenzahlungen darf Ryanair jedoch keine zusätzlichen Gebühren erheben, da diese Gebührenregelung den Kunden in unangemessener Weise benachteiligt.
Urteil des OLG München vom 02.07.2009, Az.: U (K) 4842/08
Verbietet ein Unternehmen mit einem Marktanteil unter 30 % seinen Händlern den Vertrieb über Internet-Auktionsplattformen, ist dies kartellrechtlich zulässig. Vorliegend sollte nicht grundsätzlich ein Internetvertrieb ausgeschlossen werden, sondern lediglich der Verkauf über Auktionsplattformen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Beschränkung des gesamten Kundenkreises der Interneteinkäufer
Urteil des EuGH vom 17.12.2009, Az.: C-227/08
Unklar darüber, ob ein spanisches Gericht von Amts wegen darüber entscheiden darf, ob ein Gericht auch ohne Vorbringen der Parteien von Amts wegen Nichtigkeitsgründe eines Verbrauchervertrages feststellen darf, legte es diese Frage dem EuGH vor. Dieses bejahte dies und sah ein Einschreiten des Gerichtes im Interesse der öffentlichen Ordnung als erforderlich an.
Pressemitteilung Nr. 36/2010 zum Urteil des BGH vom 17.02.2010, Az.: VIII ZR 67/09
Verwenden Verbraucher einen vorformulierten Vertrag eines Dritten, so ist dieser nicht als vorformulierte Vertragsbedingung einzustufen. Die Verwendung des Formulars ist vielmehr das Ergebnis einer freien Entscheidung beider Parteien. Damit sind vorliegend die Vorschriften der §§ 307 ff BGB nicht anwendbar.
Urteil des OLG Hamm vom 17.11.2009, Az.: 4 U 148/09
Wird ein Produkt im Internet mit "2 Jahre Garantie" beworben, ohne dass konkretisiert wird unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen diese Garantie in Anspruch genommen werden kann, handelt der Händler wettbewerbswidrig. Weiter muss dieser erläutern, dass die gesetzliche Gewährleistung durch die Garantie nicht eingeschränkt wird. Eine später erfolgte Erklärung im Rahmen seiner AGB ist nicht ausreichend.
Urteil des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZR 50/07
Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis "zzgl. Versandkosten" aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet. Wird für ein Produkt im Internet weiter mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.
Urteil des AG Köln vom 05.11.2009, Az.: 137 C 304/09
Bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein im Internet erworbenes Auto verlangt der Käufer Rückzahlung des Kaufpreises und macht seinen Anspruch per Klage geltend. Bei gegenseitig verpflichtenden Verträgen sowie deren Rückabwicklung ist kein einheitlicher Erfüllungsort zu bejahen. Der Ort, an dem Erfüllung, also die Rückzahlung, zu verlangen ist, ist nach § 269 Abs. 1 BGB der Wohnsitz des verklagten Verkäufers. Daraus folgt auch die örtliche Zuständigkeit des Gerichts.
Urteil des BGH vom 25.11.2009, Az.: VIII ZR 318/08
Dem Verbraucher steht, sofern nicht Treu und Glauben (§ 242 BGB) etwas anderes gebieten, ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB auch dann zu, wenn der Fernabsatzvertrag nichtig ist. Das Widerrufsrecht besteht auch bei einem wegen beiderseitiger Sittenwidrigkeit nichtigen Fernabsatzvertrag, der den Kauf eines Radarwarngeräts zum Gegenstand hat. Wir veröffentlichten bereits die Pressemitteilung Nr. 241/2009, nun liegt uns auch das Urteil vom Volltext vor.
Pressemitteilung des BGH Nr. 256/2009 vom 16.12.2009, Az.: VIII ZR 38/09
Nach dem Erwerb eines Autos von einem unbekannten Zwischenhändler trifft den Verkäufer bei Weiterverkauf des Fahrzeugs gegenüber dem neuen Käufer eine Aufklärungspflicht dahingehend, dass ein nicht im Kfz-Brief eingetragener Zwischenhändler existiert.
Pressemitteilung Nr. 250/2009 des BGH vom 9.12.2009, Az.: VIII ZR 219/08
Der BGH beschäftigte sich aktuell mit drei Klauseln in der Widerrufsbelehrung. Demnach stellt eine Klausel mit der Formulierung "frühestens" keinen ausreichenden Hinweis auf den Beginn der Rückgabefrist dar und ist unwirksam. Ebenso ist eine formularmäßige Regelung zum Wertersatz unwirksam, sofern diese keine Regelung zum Wertersatz bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme enthält. Es schade jedoch nicht der Eindeutigkeit einer Widerrufsbelehrung, dass eine Klausel, die den Ausschluss des Widerrufsrechts regelt, lediglich die gesetzlichen Ausschlusstatbestände aufzählt.
Urteil des OLG Hamm vom 30.07.2009, Az.: 4 U 69/09
Das Stattfinden von Konzerten ist die Vertragspflicht des Veranstalters und nicht des Wiederverkäufers der Tickets. Fällt das Konzert aus, so kann der Kunde nicht vom Verkäufer sondern allein vom Veranstalter Schadensersatz verlangen. Der Ticketverkäufer kann seinen durch den Ticketweiterverkauf gemachten Mehrgewinn hingegen behalten, da er seiner Leistungspflicht durch das Verschaffen der Eintrittskarte nachgekommen ist.
Urteil des LG Dortmund vom 26.03.2009, Az.: 16 O 46/09
Eine Klausel über die Rücksendekosten des Verbrauchers, die nach den gesetzlichen Richtlinien vertraglich bestimmt werden kann, muss ausdrücklich Teil eines Vertrages werden.
Eine Erklärung im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts ohne besonderen Hinweis auf den Unterschied zur gesetzlichen Grundregelung, ohne den Verbraucher vor die Wahl der Annahme zu stellen, ist wettbewerbswidrig, da eine Irreführung des Verbrauchers verursacht wird.
Urteil des BGH vom 23.07.2009, Az.: VII ZR 151/08
Kaufrecht ist auf sämtliche Verträge mit einer Verpflichtung zur Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen anzuwenden, also auch auf Verträge zwischen Unternehmern. Verträge, die allein die Lieferung von herzustellenden beweglichen Bau- oder Anlagenteilen zum Gegenstand haben, sind nach Maßgabe des § 651 BGB nach Kaufrecht zu beurteilen. Die Zweckbestimmung der Teile, in Bauwerke eingebaut zu werden, rechtfertigt keine andere Beurteilung.
Pressemitteilung Nr. 220/2009 des BGH vom 28.10.2009, Az.: VIII ZR 320/07
Einseitige Preisänderungsklauseln in Formularverträgen halten einer Inhaltskontrolle nach AGB-Recht nicht stand, wenn diese nur das Recht auf Preiserhöhungen enthalten, aber nicht auch zur Preissenkung verpflichten. Der Bundesgerichtshof hat einer Klage von Kunden eines Gasversorgers stattgegeben, da die Preisanpassungsklauseln die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
Urteil des LG München I vom 16.07.2009, Az.: 4 HK O 4239/09
Bei einer Abmahnung wegen unlauterer Geschäftsbedingungen und Vertragsbestandteile ist das Erheben einer 1,3 Geschäftsgebühr üblich.
Im vorliegenden Fall war die Abmahnung gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beklagten beim Verkauf von Reitsportartikeln auf der Internetplattform eBay gerichtet. Der Beklagte nutzte ein abgelaufenes amtliches Muster und schränkte die Rechte der Verbraucher im Bereich unvollständiger Lieferungen, Rückgaberechte und Irrtümer von der Beklagtenseite unzulässig einseitig ein. ...
Pressemitteilung Nr. 222/2009 des BGH vom 30.10.2009, Az.: I ZR 180/07 und I ZR 188/07
Ungesicherte Verkaufshilfen sind, auch wenn sie dem "Kunden" die Möglichkeit des entgeltlosen Produkterwerbs bieten, nicht gleichwertig eines wettbewerbswidrigen Verschenkens des Produktes.
Da der Anbieter die Personen sogar davor warnt sich die Zeitung ohne Bezahlung zu nehmen, liegt keine Wettbewerbsstörung vor.
Die Gefahr andere Anbieter aus dem Markt zu drängen besteht nicht.