
Urteil des LG Köln vom 12.05.2010, Az.: 28 O 175/10
Ein bundesweit bekannter Wetter-Moderator muss es nicht dulden, dass die Presse in ihrer Berichterstattung konkrete Details aus der Ermittlungsakte wegen des gegen ihn geführten Verfahrens veröffentlicht. Auch wenn wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung ein erhebliches öffentliches Interesse an dem Ermittlungsverfahren besteht, ist für den Fall eines freisprechenden Urteils eine vollständige Rehabilitierung des Moderators nur schwer möglich.
Urteil des KG Berlin vom 15.06.2010, Az.: 5 U 35/08
Vervielfältigungen von bereits veröffentlichten Lichtbildern im Rahmen eines Zitats sind jedenfalls dann zulässig, wenn das Lichtbild nicht nur einem rein dekorativen und illustrierendem Zweck dient. In der Abbildung eines unveränderten kleinen Bildes in einem großem Bild ist ein "urheberrechtlich relevanter Eingriff" gemäß §§ 72, 15, 16 UrhG zu sehen.
Urteil des KG Berlin vom 19.03.2010, Az.: 9 U 163/09
Die Antragstellerin ist eine bekannte Schauspielerin. Die über 9 Jahre anhaltende Beziehung mit einem Fußballmanager trug sie stets in die Öffentlichkeit, gab Interviews und ließ Homestories zu. Nachdem die beiden infolge einer heftigen Auseinandersetzung fotografiert und diese Aufnahmen in einem Artikel abgedruckt wurden, sah sie ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Nach Ansicht des Gerichts stellt die Veröffentlichung bzw. Verbreitung der Fotos jedoch keine Rechtsverletzung dar. Sie habe sowohl vor, als auch nach dem Vorfall der Öffentlichkeit Einblicke in ihre Beziehung gewährt,[...]
Urteil des LG Berlin vom 27.04.2010, Az.: 27 O 66/10
Der Kläger, ein bekannter Comedian, befindet sich in einer Unterhaltsstreitigkeit mit seinem Vater, der sich in der Vergangenheit gegenüber der Presse dahingehend eingelassen hatte, dass er verarmt und auf Unterhalt von seinem Sohn angewiesen sei. In einem Schreiben der Rechtsanwälte des Vaters hieß es, dass „es in den Sternen stehe, inwieweit ein solches Verfahren von dem Interesse der Öffentlichkeit ferngehalten werden kann“. Hiergegen ging der Kläger vor und verlangte von seinem Vater Unterlassung dahingehend, sich gegenüber den Medien zu dem Unterhaltsverfahren und zu dem Umstand, dass der Kläger keinen Unterhalt zahlt, zu äußern. Sodann erschien ein Artikel, in dem der Vater mit den Worten „Mein Sohn müsste rechtlich für mich aufkommen, weil es so viel verdient“ zitiert wird.
KJM-Pressemitteilung Nr. 03/2010 vom 21.01.2010
Die "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM) hat bereits bei der ersten "Casting"-Folge der neuen Staffel von "Deutschland sucht den Superstar" einen erneuten Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen festgestellt.
Der Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat sich nach aktuellen Meldungen von heise online und stern.de mit einer Schusswaffe in der Nacht vom 21. auf den 22.02.2010 das Leben genommen.
Urteil des LG Hamburg vom 28.08.2009, Az.: 324 O 404/09
Ein "presserechtliches Informationsschreiben" der Beklagten, aus dem hervorgeht, dass ein in einer Zeitschrift veröffentlichtes Interview so nicht gegeben wurde, verletzt den veröffentlichenden Verlag in seinem Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Denn ein solches "Informationsschreiben" schädigt mit den unwahren Behauptungen den Ruf des Verlages. Der klagende Verlag konnte nämlich glaubhaft darstellen, dass es zu dem streitgegenständlichen Interview der Beklagten, eine Schlagersängerin, sehr wohl gekommen ist und somit das "Informationsschreiben" haltlos ist. Folglich wurde die beklagte Sängerin auf Unterlassung verurteilt.
Urteil des LG Hamburg vom 29.05.2009, Az.: 324 O 1002/08
Verstöße eines Sportlers gegen das Anti-Doping-Regelwerk dürfen öffentlich bekannt gemacht werden. Eine solche Veröffentlichung ist kein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Sportlers.
Urteil des LG Hamburg vom 04.12.2009, Az.: 324 O 338/09
Das bloße veröffentlichen eines Paparazzi-Fotos bedeutet noch nicht, dass dadurch der abgelichtete Prominente "werblich vereinnahmt" wird. Im vorliegenden Fall war ein bekannter deutscher Fotograf der Ansicht, er könne wegen der Veröffentlichung eines Fotos, das ihn bei der Lektüre einer bekannten Sonntagszeit zeigt, hierfür Lizenzgebühren von der Beklagten verlangen. Diese Ansicht teilte das LG Hamburg jedoch nicht: Es liegt nicht allein deswegen Werbung vor, weil eine Berichterstattung Werbewirkung entfalte. Handelt es sich um einen üblichen redaktionellen Beitrag, löst ein solcher keine Lizenzgebühr aus, auch wenn die Berichterstattung einen werbenden Charakter habe.
Urteil des LG Hamburg vom 25.09.2009, Az.: 324 O 84/09
Eine vollkommen haltlose und falsche Berichterstattung im Rahmen eines Zeitungsartikels verletzt den Betroffenen in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Im vorliegenden Fall wurden dem Mitglied eines Adelshauses "Verflechtungen in kriminelle Organisationen" nachgesagt. Dieser Verdacht war jedoch "völlig absurd", sodass dem Kläger gegen den Verlag ein Anspruch auf Unterlassung zugesprochen wurde.
Pressemitteilung Nr. 30/2010 vom 09.02.2010 zum Urteil des BGH, Az.: VI ZR 243/08 und VI ZR 244/08
Das Internetportal Spiegel Online durfte ein Dossier, in dem alte Berichterstattungen über eine schwere Straftat zusammengefasst sind, zum kostenpflichtigen Abruf bereithalten. Die wegen Mordes verurteilten Kläger hatten hiergegen geklagt, da sie aufgrund von Namensnennung und Ablichtungen in den gespeicherten Meldungen identifizierbar sind. Diese Eingriffe in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht ist aber gerechtfertigt, so der BGH. Das Schutzinteresse der Kläger muss hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten. Die Bilder, als Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, durften somit auch ohne Einwilligung der Kläger zum Abruf im Internet bereitgehalten werden.
Urteil des LG Köln vom 13.01.2010, Az.: 28 O 756/09
Grundsätzlich dürfen Ablichtungen einer Person nur mit dessen Einwilligung veröffentlicht werden. Bei Personen der Zeitgeschichte wie Prominenten wird hiervon aber eine Ausnahme gemacht. Werden beispielsweise "Promi-Fotos" in Zeitschriften veröffentlicht, muss neben dem wirtschaftlichen Interesse der Verlages auch immer ein Informationszweck für die Allgemeinheit mit der Veröffentlichung verfolgt werden. Kann jedoch ein solcher Informationszweck nicht festgestellt werden, ist die Veröffentlichung ohne entsprechende Einwillung des Prominenten rechtswidrig.
Urteil des BGH vom 11.03.2009, Az.: I ZR 8/07
a) Beschränkt sich der eine Bildveröffentlichung begleitende Text in einer Presseveröffentlichung darauf, einen beliebigen Anlass für die Abbildung einer prominenten Person zu schaffen, lässt die Berichterstattung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung nicht erkennen. In diesem Fall muss das Veröffentlichungsinteresse der Presse hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts, etwa des Schutzes am eigenen Bildnis, zurücktreten, wenn der Eingriff in dieses Recht hinreichend schwer wiegt.
b) Bei der Abwägung zwischen dem Schutz des durch eine Bildveröffentlichung Betroffenen und dem von der Presse wahrgenommenen Informationsinteresse der Allgemeinheit fehlen schutzwürdige Belange des Presseorgans, wenn die Veröffentlichung ausschließlich den Geschäftsinteressen des Presseorgans dient, weil das Bildnis der prominenten Person nur verwendet wird, um deren...
Urteil des BGH vom 15.12.2009, Az.: VI ZR 227/08
Die Frage, ob eine Rundfunkanstalt nicht mehr aktuelle Rundfunkbeiträge, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil ihres Internetportals ("Online-Archiv") weiterhin zum Abruf bereit halten darf, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Straftäters mit dem Recht der Rundfunkanstalt auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden. Wir veröffentlichten bereits Mitte Dezember letzten Jahres die Pressemitteilung des BGH, nun liegt uns auch das Urteil vom Volltext vor.
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 05.12.2009, Az.: 7 U 90/06
Bei Abbildungen von Prominenten, kann eine Einwilligung der abgebildeten Person entbehrlich sein, wenn bestimmte Vorraussetzungen vorliegen (§ 23 Abs. 1 KunstUrhG). Nach der Revisionsentscheidung des hanseatischen Oberlandesgerichtes musste ein bekannter deutscher Journalist und Fernsehmoderator hinnehmen, dass er auf dem Titelblatt einer Rätselzeitschrift abgebildet wurde. Zur Begründung führte das Gericht an, dass aufgrund der hohen Prominenz des Klägers ein überragendes Informations- und Unterhaltungsinteresse der Öffentlichkeit bestehe. Somit genießt der Schutz der Pressefreiheit, auf welche sich der Beklagte beruft, Vorrang gegenüber dem Bildnisrecht des Klägers.
Wie das Bundeskartellamt mitteilte, gab der Lebensmittelriese Kraft Food Deutschland GmbH entscheidende Hinweise im Ermittlungsverfahren gegen die drei größten deutschen Kaffeeröster Melitta, Dallmayr und Tchibo. Erst kurz vor Weihnachten hatte das Bundeskartellamt eine fast 160-Millionen-Euro schwere Strafe gegen die drei Kaffeeröster verhängt.
Urteil des LG Berlin vom 29.09.2009, Az.: 27 O 736/09
Ohne konkreten und gegenwärtigen Anlass ist die Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines Prominenten unzulässig, da diese den Kernbereich der Privatsphäre betrifft. Eine bekannte Entertainerin und Comedy-Darstellerin war schwer erkrankt, was im Zusammenhang mit einer ebenfalls erkrankten Moderatorin veröffentlicht wurde. Doch die Erkankung einer beliebigen Dritten Person, die in keiner Beziehung zur erstgenannten Person steht, stellt keinen "aktuellen Anlass" dar, sodass die Berichterstattung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 16.06.2009, Az.: 7 U 9/09
Ein mit Dopingvorwürfen überzogener ehemahliger DDR-Leichtathletiktrainer wurde in einer Fernsehesendung als "verurteiltes Mädchenschänderschwein" bezeichnet. Hiergegen klagte der Betroffene vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht: Die Richter sprachen ihm einen Unterlassungsspruch gegen den Beklagten zu, da mit der Bezeichnung "Schwein" der Betroffene extrem herabgewürdigt wird und in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung des Beklagten müsse hier zurückstehen, da eine Bezeichung als "Schwein" auch in einem angeblich nur satirischen Kontext nicht tragbar sei.
Urteil des LG Stuttgart vom 22.10.2009, Az.: 17 O 429/09
Die Nachlassverwalter eines verstorbenen Künstlers sind nicht nach § 22 KUG zur Geltendmachung des Rechts am eigenen Bild oder des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen aktivlegitimiert. Die Befugnis, diese Rechte einzuklagen stehen den Angehörigen des verstorbenen Künstlers und nicht zwingend den Erben zu.
Urteil des LG Hamburg vom 02.10.2009, Az.: 324 O 174/09
Die BILD hat Berichterstattungen über Taten prominenter Jugendlicher zu unterlassen, wenn das Anonymitäts- das Informationsinteresse überwiegt. Insbesondere ist dies bei Jugendlichen aufgrund ihrer noch nicht abgeschlossenen Entwicklung der Fall. Die Pressefreiheit wird hier durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht begrenzt. Besonders Kinder Prominenter sind der Einschätzung durch die Öffentlichkeit ausgesetzt. Dabei muss der Jugendliche auch dann keine Berichterstattung über sein alltägliches Leben und die damit einhergehenden Verfehlungen hinnehmen, wenn er seinerseits bereits in Filmen mitgewirkt habt und eine eigene Karriere in der Öffentlichkeit verfolgt.