Urteile aus der Kategorie „Top-Urteile“

12. Mai 2026 Top-Urteil

ARD darf sich gegen Mediathek-Einbindung wehren

Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 27.02.2026, Az.: 6 U 75/25

Das OLG Köln hat der Betreiberin einer Streaming-Plattform untersagt, Inhalte der ARD Mediathek in einem eigenen Mediathek-Angebot verfügbar zu machen. Die Übernahme der Videos und Metadaten verletze unter anderem Rechte der ARD-Rundfunkanstalten als Datenbankherstellerinnen. Zudem sah das Gericht Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag, Markenrechte und ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz. Die Berufung der ARD-Anstalten hatte Erfolg, während die Berufung der Plattformbetreiberin zurückgewiesen wurde.

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04. Mai 2026 Top-Urteil

Keine Gewinnherausgabe für Kohl-Protokolle

Pressemitteilung zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.04.2026, Az.: I ZR 41/24

Der Bundesgerichtshof hat Ansprüche der Witwe von Dr. Helmut Kohl auf Auskunft und Gewinnherausgabe wegen des Buchs „Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle“ verneint. Die Verwertung angeblicher Äußerungen greift nicht in die vermögenswerten Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein. Geschützt sind insoweit Persönlichkeitsmerkmale wie Bildnis, Stimme und Name, nicht aber der gedankliche Inhalt gesprochener oder verschriftlichter Äußerungen. Zugleich bestätigte der BGH Unterlassungsverbote für bestimmte Buchpassagen und verwies den Rechtsstreit hinsichtlich weiterer Passagen teilweise zurück.

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23. April 2026 Top-Urteil

Sampling nur als erkennbarer Pastiche urheberrechtlich zulässig

Urteil des EuGH vom 14.04.2026, Az.: C-590/23

Der EuGH hat klargestellt, dass die urheberrechtliche Pastiche-Schranke kein Auffangtatbestand für jede kreative Nutzung fremden Materials ist. Sampling kann danach zulässig sein, wenn die neue Schöpfung an ein bestehendes Werk erinnert, zugleich wahrnehmbare Unterschiede aufweist und mit dem Ausgangswerk einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führt. Nicht erforderlich sind zwingend Humor, Stilnachahmung oder eine Hommage. Für die Nutzung zum Zwecke eines Pastiches genügt es, dass dieser Charakter für einen mit dem Original vertrauten Rezipienten objektiv erkennbar ist.

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17. April 2026 Top-Urteil

Löschung unzulässiger Google-Bewertungen ist erlaubnispflichtig

Pressemitteilung zum Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 19.03.2026, Az.: 16 U 2/25

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass das Angebot, gegen Google-Bewertungen vorzugehen und diese zu melden oder zu beanstanden, dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterfallen kann. Eine solche Tätigkeit setze eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls voraus, weil sowohl über das Ob als auch über die Art der Schritte gegen die Bewertung zu entscheiden sei. Da die Klägerin keine Erlaubnis nach dem RDG dargelegt habe, sei die beanstandete Aussage der beklagten Kanzlei, es würden teilweise nicht ausführbare Leistungen angeboten, nicht unwahr.

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19. März 2026 Top-Urteil

Birkenstock-Sandalen sind nicht als Kunst geschützt

Urteil des BGH vom 20.02.2025, Az.: I ZR 16/24

Die Birkenstock-Sandalen „Madrid“ und „Arizona“ sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofs keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst. Auch Gebrauchsgegenstände können grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz genießen. Maßgeblich war hier aber, dass die Klägerin nicht hinreichend darlegen konnte, inwiefern die konkreten Gestaltungsmerkmale über funktionale oder handwerklich-konstruktive Entscheidungen hinaus Ausdruck einer freien kreativen, die Persönlichkeit des Schöpfers widerspiegelnden Leistung sind.

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06. März 2026 Top-Urteil

OLG Düsseldorf: Streifen auf Sneakern können Marke verletzen

Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.09.2025, Az.: 20 U 35/25

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Streifengestaltung auf Sneakers die Markenrechte eines Sportartikelherstellers verletzen kann. Bei zwei Schuhmodellen bejahte das Gericht eine Verwechslungsgefahr mit einer bekannten Unionsbildmarke, da Form, Verlauf und Gesamteindruck des Streifens ähnlich seien. Für ein weiteres Modell verneinte das Gericht hingegen eine hinreichende Zeichenähnlichkeit.

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15. Januar 2026 Top-Urteil

Namentliche Nennung eines verurteilten Ex-Fußballmanagers war rechtmäßig

Ein weißes Verkehrsschild mit dem Schriftzug "Persönlichkeitsrecht" vor einer Wiese, im Hintergrund blauer Himmel und ein Baum am Horizont
Urteil des BGH vom 16.12.2025, Az.: VI ZR 142/24

Weil der Spiegel in einem Artikel über „Fragwürdige Deals im Fußball“ berichtete, dass ein ehemaliger Fußballmanager, der wegen Bankrotts verurteilt wurde, nun in einer Bank arbeitete und ihn namentlich nannte, klagte dieser auf Unterlassung. Während das LG sowie das OLG die Berichterstattung gänzlich verboten, kam der BGH nun zum gegenteiligen Ergebnis. Besonders betonte er, dass die Presse nicht grundsätzlich anonymisiert berichten müsse, sondern dies eine Einzelfallabwägung erfordere. In diesem Fall müsse das Persönlichkeitsrecht des Managers hinter dem Berichterstattungsinteresse zurückbleiben, da durch den Rechtsfriedensbruchs ein entsprechendes Informationsinteresse entstanden sei, das geduldet werden muss. Auch der zeitliche Abstand ergebe keine Zäsur, da durch die Coronakrise und der damit einhergehenden Finanzierungskrise ein erneuertes Interesse bestand.

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08. Januar 2026 Top-Urteil

Setzen von Cookies ohne Einwilligung kann Schadensersatz begründen

Gezeichneter Laptop mit Frage nach dem Akzeptieren von Cookies
Urteil des OLG Frankfurt 6. Zivilsenat vom 11.12.2025 (Az.: 6 U 81/23)

Nachdem eine Webseite ohne Einwilligung eines Nutzers Cookies gesetzt hatte, stellte das OLG Frankfurt fest, dass diese Setzung ohne Einwilligung einen Schadensersatzanspruch auslösen kann. Eine Haftungspflicht trifft hier nicht nur den Betreiber der Webseite, sondern auch den Setzer der Cookies.

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01. Dezember 2025 Top-Urteil

Ist Werbung von Influencern für Pharmaprodukte zulässig?

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Urteil des OLG Köln vom 11.09.2025, Az.: 6 U 118/24

Wegen Werbung für ein Pharmaprodukt in einem Instagram-Reel klagte ein Wettbewerbsverband gegen den verantwortlichen Konzern. Wettbewerbsverstöße lagen zum einen darin, dass der nach § 4 V 1 HWG notwendige Hinweis "Für Risiken und Nebenwirkungen..." nicht gezeigt wurde. Zum anderen wurde bemängelt, dass durch die Influencerin eine "bekannte Person" iSd § 11 I 1 Nr. 2 HWG für das Produkt geworben hat.

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