Birkenstock-Sandalen sind nicht als Kunst geschützt
Die Birkenstock-Sandalen „Madrid“ und „Arizona“ sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofs keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst. Auch Gebrauchsgegenstände können grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz genießen. Maßgeblich war hier aber, dass die Klägerin nicht hinreichend darlegen konnte, inwiefern die konkreten Gestaltungsmerkmale über funktionale oder handwerklich-konstruktive Entscheidungen hinaus Ausdruck einer freien kreativen, die Persönlichkeit des Schöpfers widerspiegelnden Leistung sind.

