Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

19. März 2026 Top-Urteil

Birkenstock-Sandalen sind nicht als Kunst geschützt

Urteil des BGH vom 20.02.2025, Az.: I ZR 16/24

Die Birkenstock-Sandalen „Madrid“ und „Arizona“ sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofs keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst. Auch Gebrauchsgegenstände können grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz genießen. Maßgeblich war hier aber, dass die Klägerin nicht hinreichend darlegen konnte, inwiefern die konkreten Gestaltungsmerkmale über funktionale oder handwerklich-konstruktive Entscheidungen hinaus Ausdruck einer freien kreativen, die Persönlichkeit des Schöpfers widerspiegelnden Leistung sind.

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18. Mai 2026

Kein Urheberrechtsverstoß bei 3D-Visualisierung von Bauplanung

Urteil des OLG Braunschweig vom 28.04.2026, Az.: 2 U 64/25

Architektenpläne können als Entwürfe eines Werks der Baukunst urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung erkennen lassen. Das OLG Braunschweig bejahte den Schutz für eine konkrete Planung einer Neubebauung, sah aber keine Verletzung durch eine später veröffentlichte 3D-Visualisierung. Die übernommenen Elemente prägten den urheberrechtlich geschützten Gesamteindruck nicht in wiedererkennbarer Weise. Die negative Feststellungsklage der Baugesellschaft hatte daher Erfolg; die Widerklage des Architekturbüros blieb nur hinsichtlich der Schutzfähigkeit der Planung erfolgreich.

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15. Mai 2026

„Obelix“-Marke für Waffen muss neu geprüft werden

Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 13.05.2026, Az.: T-24/25

Das Gericht der Europäischen Union hat die Entscheidung des EUIPO zur Wortmarke „Obelix“ für Waren im Bereich Schusswaffen, Munition und Sprengstoffe aufgehoben. Das EUIPO habe die Bekanntheit der älteren Marke OBELIX unvollständig und fehlerhaft geprüft. Insbesondere durfte es Belege nicht deshalb außer Acht lassen, weil „Obelix“ zusammen mit „Asterix“ verwendet wurde. Zudem hätte das EUIPO umfassender prüfen müssen, ob die jüngere Marke mit der bekannten älteren Marke gedanklich verknüpft wird und deren Ruf beeinträchtigen kann.

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12. Mai 2026

OLG Düsseldorf: Luxus-Kosmetik nicht im Wühltisch

Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10.02.2026, Az.: 20 U 89/25

Der Vertrieb von Luxus-Kosmetik in unsortierten Verkaufsschütten kann eine markenrechtlich relevante Rufschädigung darstellen. Das OLG Düsseldorf sah in der konkreten Warenpräsentation den Eindruck eines „Wühltisches“, der mit einem Verramschen der Produkte verbunden werde. Die Markeninhaberinnen konnten sich deshalb trotz grundsätzlich eingetretener Erschöpfung dem weiteren Vertrieb nach Art. 15 Abs. 2 UMV widersetzen. Die Berufung der Antragsgegnerin gegen die bestätigte einstweilige Verfügung blieb ohne Erfolg.

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22. April 2026

„Manipulative und toxische Person“ ist regelmäßig eine Meinung

Beschluss des OLG Frankfurt vom 11.03.2026, Az.: 3 W 6/26

Das OLG Frankfurt hat die Beschwerde gegen die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Die Bezeichnung einer Person als „manipulativ und toxisch“ ist – ohne konkrete Tatsachenschilderung – grundsätzlich als Meinungsäußerung einzuordnen und damit von Art. 5 Abs. 1 GG geschützt. Deshalb scheiden Unterlassungsansprüche wegen Kreditgefährdung nach § 824 BGB regelmäßig aus, weil diese unwahre Tatsachenbehauptungen voraussetzen. Auch die Formulierungen zur „manipulativ-toxischen Beziehung“ und die Ankündigung, ein Buch zu „verbrennen“, überschreiten nach der Entscheidung nicht die Schwelle zur Schmähkritik.

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14. April 2026

Kein Markenschutz für Motorbezeichnung „V12X“

Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 18.03.2026, Az.: T-108/25

Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage der MAN Truck & Bus SE gegen die Nichtigerklärung der Unionswortmarke „V12X“ abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts beschreibt die Bezeichnung für die eingetragenen Motoren wesentliche Merkmale der Waren, da „V12“ auf einen Zwölfzylindermotor in V-Anordnung und „X“ auf besondere Leistungsmerkmale hinweist. Die erstmals im Beschwerdeverfahren eingereichten Beweismittel durfte die Beschwerdekammer berücksichtigen.

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17. März 2026

KI-Training mit Fotos kann urheberrechtlich zulässig sein

Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 10.12.2025, Az.: 5 U 104/24

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat die Berufung eines Fotografen gegen die Nutzung seiner Fotografie für einen KI-Trainingsdatensatz zurückgewiesen. Der Download des online abrufbaren Bildes zum Abgleich mit einer Bildbeschreibung sei als Text und Data Mining nach § 44b UrhG zulässig; zudem greife die Forschungs-Schranke des § 60d UrhG. Ein wirksamer Nutzungsvorbehalt lag nach Auffassung des Senats nicht vor, weil es an einer maschinenlesbaren Form fehlte. Die Revision wurde zugelassen.

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22. Januar 2026

Terminfilter von Doctolib ist irreführend

Bild eines Kalenders, bei dem mehrere Seiten zu sehen sind. Sonntage sind rot markiert.
Urteil des LG Berlin II vom 18.11.2025, Az.: 52 O 149/25

Auf der Plattform Doctolib kann der Filter auf „€ Gesetzlich / Versicherungsart/ Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung“ eingestellt werden. Da trotzdem Termine bei Privatärzten angezeigt wurden, klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Das Gericht schloss sich der Auffassung an, dass es sich dabei um eine Irreführung gem. § 5 Abs. 1, Abs. 2 (Fall 2) Nr. 1 UWG handelt. Der angezeigte Warnhinweis, dass für gesetzlich Versicherte eine Kostenübernahme fällig wird, kann keine Abhilfe schaffen, weil durch das Anzeigen des Termins bereits die Irreführung verwirklicht wurde.

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21. Oktober 2025

DB-Vorgehen bei Verkauf von „(Super-) Sparpreistickets“ war rechtswidrig

leerer Bahnsteig mit Uhr
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 10.07.2025, Az.: 6 UKl 14/24

Die Deutsche Bahn verlangte von ihren Kunden, die ein „Spar-“ oder „Super-Sparpreisticket“ erwerben wollten, dass diese ihre E-Mail-Adresse oder ihre Handynummer angaben, um darüber das digitale Ticket zu versenden. Eine gegen diese Praxis gerichtete Klage des Dachverbands der Verbraucherzentralen hatte nun vor dem OLG Frankfurt a.M. Erfolg. Da der Vertragsgegenstand die Beförderung und nicht die Generierung eines validen Tickets sei, war die verpflichtende Angabe bereits nicht erforderlich. Darüber hinaus monierte das Gericht die fehlende Freiwilligkeit der Angabe, da sie sonst nicht diese Ticketarten erwerben konnten und der Deutschen Bahn eine marktbeherrschende Stellung zukommt.

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13. August 2025

Keine Werbung mit „Apfelleder“ für Produkte ohne Leder

Fauliger Apfel auf weißem Hintergrund
Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil vom 04.07.2025, Az.: 6 U 51/25

Das Vertreiben von aus künstlichem Material hergestellten Hundehalsbändern mit der Aufschrift "Apfelleder" ist verboten. In der Bezeichnung "Apfelleder" liege eine Gefahr der Irreführung von Verbrauchern. Der Verkehr verstehe nämlich unter Leder ein natürliches, durch Gerben tierischer Häute und Felle hergestelltes Produkt. Der Zusatz "Apfel-" beschreibe nach Ansicht des OLG Köln nicht eindeutig, dass es sich um ein künstlich hergestelltes Produkt handelt. An der fehlenden Eindeutigkeit ändere sich auch daran nichts, dass die Produkte in der Produktbeschreibung auf einer nachgelagerten Seite als "vegan" bezeichnet werden.

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