Inhalte mit dem Schlagwort „Angebot“

13. September 2016 Top-Urteil

Eigengebote auf eBay erhöhen Kaufpreis nicht – PKW für 1,50 EUR

eBay Drei Zwei Eins, meins
Urteil des BGH vom 24.08.2016, Az.: VIII ZR 100/15

Wer auf eBay durch Eigengebote („Shill Bidding“) den Kaufpreis für eigens angebotene Produkte künstlich nach oben treibt, führt keinen Vertragsschluss zu dem manipulierten Preis herbei. Denn wer selbst Gebote abgibt, trägt keinem „anderen“ den Vertragsschluss an. Wenn neben dem Eigenbieter nur ein einziger tatsächlicher Bieter an der Auktion beteiligt ist, kann das zur Folge haben, dass ein PKW im Wert von rund 16.000 € für 1,50 € verkauft wird. Das ist auch nicht sittenwidrig, weil darin gerade der Reiz einer Internetauktion liegt.

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11. November 2022

Keine Irreführung bei Hinweis auf fehlende Lizenz in Angebot

Beschluss des OLG Frankfurt vom 10.10.2022, Az.: 6 W 61/22

Bietet ein Online-Händler einen Artikel mit einer lizensierten Aufschrift an, so liegt keine markenrechtliche Irreführung vor, wenn der Händler angibt, dass jegliche Begrifflichkeiten in lediglich beschreibender Natur verwendet werden und keine Absprache mit der Markeninhaberin vorliegt. Der Verkehrskreis (die potentiellen Käufer) kann diese Ausführung nur so verstehen, dass keine Lizenz erworben wurde. Demnach liegt auch keine Irreführung vor. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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04. November 2022

Werbeaussage „laborgeprüft“ ohne weitere Infos nicht unzulässig

Werberecht. Mann im Anzug hält Sprechblase in der Hand
Urteil des LG Darmstadt vom 12.09.2022, Az.: 18 O 11/22

Das Werben mit dem Begriff "laborgeprüft" ist jedenfalls dann nicht wettbewerbsrechtlich zu beanstanden, wenn er im Zusammenhang mit einer Unternehmensbeschreibung steht und sich ersichtlich nicht auf ein konkretes Produkt bezieht. Dieser Umstand lässt nämlich nicht darauf schließen, dass ein Durchschnittsverbraucher davon ausgeht, dass das Produkt von einem neutralen Dritten mit entsprechender Kompetenz nach objektiven und aussagekräftigen Kriterien geprüft wurde.

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25. November 2019

Beweislast bei der Zusendung von Werbemails

AdobeStoFrau bearbeitet Mails an Laptop
Urteil des OLG Hamburg vom 25.01.2018, Az.: 3 U 122/17

Wird bei einem Immobilienportal ein Suchauftrag gestellt, dessen maßgeblicher Zweck darin besteht, dem Suchenden E-Mails mit Angeboten zuzusenden, muss der Suchende, sofern er später gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG auf Unterlassen des Zusendens der E-Mails klagt, unter anderem darlegen, welche Konditionen für die Erteilung des Suchauftrags galten. Diese Umkehr der Beweislast treffe den Antragssteller, da dieser mit der Erteilung des Suchauftrags den Umfang der ihm zugesandten E-Mails maßgeblich vorgebe.

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04. Oktober 2019

Fehlen der Widerrufsbelehrung stellt einheitlichen Streitgegenstand dar

Fotolia_107190236: Gerolltes Blatt mit der Aufschrift Widerrufsrecht in einem Paragaphen.
Urteil des LG Würzburg vom 07.08.2018, 1 HKO 434/18

Bei Fernabsatzverträgen ist der Verkäufer verpflichtet, den Verbraucher deutlich auf sein Widerrufsrecht hinzuweisen. Dabei müssen Bedingungen, Einzelheiten wie Name und Anschrift des Widerrufsempfängers und die Rechtsfolgen klar und verständlich angegeben werden. Bewirbt er seine Produkte, ohne dem nachzukommen, stellt das einen einheitlichen Streitgegenstand dar. Bei einem solchen Wettbewerbsverstoß wird die Wiederholungsgefahr vermutet. Der Rechtsverletzer hat jedoch die Möglichkeit, dies zu widerlegen.

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03. September 2019

Irreführende Werbung für Mobilfunkverträge

Smartphone mit einemroten Banner auf dem 0 Euro steht
Urteil des OLG Hamburg vom 09.05.2019, Az.: 3 U 150/18

Eine Werbung für ein Angebot für einen Mobilfunkvertrag kann auch trotz eines Sternchenhinweises hinter der Preisangabe irreführend im Sinne der §§ 3, 5 Abs. 1 UWG sein. In dem zugrundeliegenden Rechtsstreit galt der Angebotspreis von 29,99 € nur für junge Leute. Diese Einschränkung des Angebots sei jedoch grafisch so zurückhaltend dargestellt, dass sie von einem Großteil des Verkehrs leicht übersehen werden könnte. Außerdem war der Kundenkreis „junge Leute“ schon vorausgewählt, so dass der Kunde Gefahr laufe, das Angebot anzunehmen, ohne die maßgebliche Einschränkung auf den Personenkreis zu kennen.

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14. März 2019

Amazon zu Informationen vor Abschluss des Kaufvertrages verpflichtet

Einkaufswagen Amazon
Urteil des OLG München vom 31.01.2019, Az.: 29 U 1582/18

Online-Händler (hier: Amazon) sind dazu verpflichtet, die wesentlichen Eigenschaften einer Ware vor dem endgültigen Bestellen des Kunden unmittelbar in der Nähe der Schaltfläche anzuzeigen. Gemäß des § 312 j Abs. 2 BGB, der die Umsetzung der EU Richtlinie 2011/83/EU darstellt, ist dies bei einer bloßen Verlinkung zu einer anderen Seite nicht gegeben. Bei Inhalt und Umfang der Informationspflicht kommt es auf die konkrete Ware an. Maßgebend aber ist eine Beschreibung, aus der der Verbraucher die für seine Entscheidung wichtigen Merkmale entnehmen kann.

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19. Februar 2018

Anforderungen für Abgabe eines Angebots im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG

Frontscheibe eines Autos mit Preisaufkleber
Urteil des BGH vom 18.10.2017, Az.: I ZR 84/16

a) Ein Angebot im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG setzt nicht voraus, dass bereits alle wesentlichen Merkmale des Produkts in einem dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Umfang angegeben werden.

b) Wenn der Geschäftsbetrieb des Unternehmers keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, muss der Unternehmer bei einem Angebot im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG seinen Vornamen und seinen Zunamen sowie seine Anschrift angeben.

c) Wenn der Geschäftsbetrieb des Unternehmers einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, muss von Einzelkaufleuten bei einem Angebot im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG die Firma mit der Rechtsformbezeichnung "eingetragener Kaufmann" oder einer allgemein verständlichen Abkürzung dieser Bezeichnung angegeben werden.

d) Wenn nichts Gegenteiliges vorgetragen ist, ist nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass der Verbraucher bei einem Angebot im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG die Information über die Identität des potentiellen Geschäftspartners für eine informierte geschäftliche Entscheidung benötigt.

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15. Mai 2017

Kein Anspruch auf Lieferung bei offensichtlich erkennbarem Preisfehler

Frau vor Bildschirm beim Online-Shopping
Urteil des AG Dortmund vom 21.02.2017, Az.: 425 C 9322/16

Die Geltendmachung eines Lieferanspruchs bei einem fehlerhaften Angebot in einem Online-Shop verstößt gegen Treu und Glauben und ist rechtsmissbräuchlich, wenn für den Käufer erkennbar war, dass es sich um ein fehlerhaftes Angebot handelt und im Verhältnis zum Marktpreis ein deutlich zu niedriger Kaufpreis angegeben war. Grundsätzlich dürfen Käufer Preisfehler in Online-Shops ausnutzen und die Waren zu den günstigeren Preisen kaufen. Bei einer enormen Preisdifferenz muss dem Käufer jedoch klar sein, dass ein Preisfehler vorliegt und ein Anspruch auf Lieferung folglich abgelehnt werden kann.

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14. September 2016

Europarechtliche Determinanten an ein „Angebot“ i.S.d. § 5a Abs. 3 UWG

Würfel mit den Wörtern "Wer, Wie, Was und Wo" auf einer Zeitung
Urteil des LG Hamburg vom 26.04.2016, Az.: 416 HKO 169/15

Eine Ware oder Dienstleistung wird auch dann „angeboten“, wenn nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots vorliegt. Sofern sich aus der Werbeanzeige die wesentlichen Informationen ergeben, die dem Verbraucher genügen, um einen Geschäftsabschluss herbeizuführen, liegt ein Angebot i.S.d. UGP-Richtlinie vor, die bei der Auslegung des § 5a Abs. 3 UWG herangezogen wird. Für eine informierte geschäftliche Entscheidung muss der Verbraucher deshalb auch umfassend über die Identität des Werbenden aufgeklärt werden. Dazu gehört auch, dass dessen Rechtsform angegeben wird.

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14. September 2016

Irreführung durch Formularschreiben für kostenpflichtiges Adressverzeichnis

zweiteiliges Puzzle, auf deim einen, schwarzen Teil ist eine Lupe zu sehen, auf dem anderen, grünen Teil steht A-Z
Urteil des LG Bonn vom 09.12.2015, Az.: 16 O 11/15

Das Verschicken von Formularschreiben an Gewerbetreibende als Angebot zur kostenpflichtigen Eintragung in ein Online-Register ist wettbewerbswidrig, wenn durch die Aufmachung der Schreiben ein amtlicher Charakter vorgespiegelt und der Werbecharakter verschleiert wird. Für den Gewerbetreibenden muss klar und eindeutig erkennbar sein, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt und nicht um ein Schreiben einer Behörde.

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