Inhalte mit dem Schlagwort „Bausparvertrag“

28. Mai 2018

Kein Fernabsatzvertrag bei persönlichem Kontakt

Geschäftsmänner schütteln Hände um einen Deal zu besiegeln
Urteil des BGH vom 27.02.2018, Az.: XI ZR 160/17

An einem Vertragsschluss „unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln“ fehlt es, wenn der Verbraucher während der Vertragsanbahnung persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter des Unternehmers oder einem vom Unternehmer bevollmächtigten Vertreter hat (BGB § 312b Abs. 1 Satz 1 - Fassung bis zum 12. Juni 2014).

Die Kombination von Darlehensvertrag und Bausparvertrag, bei der die darlehensfinanzierte Ansparleistung zur späteren Tilgung des Darlehens bestimmt ist, unterfällt nicht § 358 Abs. 3 BGB in der bis zum 3. August 2011 geltenden Fassung.

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11. August 2017

BGH: Formularmäßige Kontogebühr bei Bausparverträgen ist unwirksam

AGB-Schriftzug liegt auf einem Vertrag und werden durch eine Lupe betrachtetmit einer Lupe genauer angeschaut
Urteil des BGH vom 09.05.2017, Az.: XI ZR 308/15

Die in den von einer Bausparkasse für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen vorformulierten Darlehensverträgen enthaltene Bestimmung

"Kontogebühr: derzeit je Konto 9,48 EUR jährlich (gemäß ABB)"

sowie die in den von der Bausparkasse regelmäßig verwendeten und in die Darlehensverträge einbezogenen Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) enthaltene Bestimmung

„Für ein Konto in der Darlehensphase beträgt die Kontogebühr 9,48 €.“

sind im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

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09. Februar 2017

„Darlehensgebühr“ in AGB von Bausparverträgen unwirksam

Wippe mit einem Haus auf der einen und Stapeln mit Münzen auf der anderen Seite
Urteil des BGH vom 08.11.2016, Az.: XI ZR 552/15

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bausparvertrages enthaltene formularmäßige Klausel

"§ 10 Darlehensgebühr

Mit Beginn der Darlehensauszahlung wird eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 % des Bauspardarlehens … fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen (Darlehensschuld)."

unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

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07. Februar 2011

Zur Zulässigkeit von Abschlussgebührenregelungen in AGB bei Bausparverträgen

Urteil des BGH vom 07.12.2010, Az.: XI ZR 3/10

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel "Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht - auch nicht anteilig - zurückbezahlt oder herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird," hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.
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