„Coffea“ vs. „Caffeo“
Beschluss des BPatG vom 14.02.2012, Az.: 24 W (pat) 126/10 Zwischen der Wortmarke „Coffea“ und der Wortmarke „Caffeo“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Zwar gehen beide Marken von dem Begriff „Kaffee“ als derselben Sachangabe aus, benutzen im Ergebnis aber das Wort „Caffee“ bzw. den englischen Ausdruck „Coffee“. Durch die jeweiligen Abwandlungen dieser Ausdrücke zu „Caffeo“ und „Coffea“ entstehen außerdem unterschiedliche Vokalfolgen. Diese Unterschiede reichen (noch) aus um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.
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