Kein Schutz für Fußballspielpläne
Urteil des EuGH vom 01.03.2012, Az.: C-604/10
Ein urheberrechtlicher Schutz für Fußballspielpläne kommt nicht in Betracht, wenn zur Erstellung Regeln eingehalten werden müssen, die einer künstlerischen Gestaltung keinen Raum lassen. Auch ein bedeutender Arbeitsaufwand sowie bedeutende Sachkenntnis des Erstellers ändern daran nichts.